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Auslandssemester: Frequently Asked Questions

Bewerbungsverfahren/Zulassungsvoraussetzungen

Bitte lesen Sie hierfür die Vorgaben der Fakultät unter folgendem Link: Internationales

Den Zeitplan für die Einreichung der Bewerbungen und die Auswahlgespräche finden Sie unter folgendem Link: Internationales    

Nachdem Ihnen ein Studienplatz durch die Hochschule Schmalkalden zugesagt wurde, müssen Sie sich bis zum 31.01. für dieses Angebot entscheiden. Danach wird die Partneruniversität informiert und Sie werden aufgefordert, sich an dieser Universität zu bewerben. (Dieses Verfahren gilt nicht für Zusagen zum Magellan Exchange Programm, bitte beachten Sie hierzu die Frage zu diesem Austauschprogramm.) Dies dient vor allem dafür, Ihre Daten an der Partneruniversität aufzunehmen und Ihren Aufenthalt zu planen. Des Weiteren wird ein Learning Agreement ausgestellt, welches die Fächer enthält, welche Sie planmäßig belegen werden (kurzfristige Änderungen können sich an den jeweiligen Hochschulen noch ergeben).

Der Zeitplan zum Sommersemester in Deutschland weicht stark von den ausländischen Partnerhochschulen, insbesondere jenen in Übersee, ab. Hier kommt es insbesondere zu Überschneidungen der Prüfungszeiträume mit den Vorlesungszeiten. Deshalb wird ein Auslandssemester im Sommersemester nicht empfohlen.    

Ab dem Studienjahr 2012 gilt: Alle Studierenden, die ein Auslandssemester in einem Land mit englischer Sprache als Muttersprache anstreben (z.B. Großbritannien, USA; Kanada, Australien), müssen ihre Englischkenntnisse mit einem ToEFL-Test nachweisen.

Alle anderen Studierenden müssen entweder einen Englischtest bei Frau Gratz im Zentrum für Fremdsprachen nachweisen oder bereits eine Fachprüfung in englischer Sprache abgelegt haben (Nachweis bitte der Bewerbung beiliegen).

Die Ergebnisse des ToEFL-Tests sind bis spätestens zum Auswahlgespräch am 25./27. Januar vorzuweisen.  

Neben den ToEFL-Ergebnissen kann auch ein Zeugnis der IELTS eingereicht werden, welches ebenso anerkannt wird.  

Ein einmalig abgelegter ToEFL wird dauerhaft anerkannt und muss für die Zwecke der Auslandssemesterbewerbung nicht nachgeholt werden.  

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung 5 Partneruniversitäten oder Wunschländer an. Nach Vorgabe entsprechender Zulassungszahlen an den Partneruniversitäten und der Bewerberunterlagen wird versucht, Ihnen einen entsprechenden Studienplatz zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Wunschländer angeben, in welchen Sie Ihren Auslandsaufenthalt angeben, ist es entsprechend leichter, Sie an einer der zugehörigen Universitäten anzumelden.  

Bitte beziehen Sie sich auf Ihre erste Wahl und begründen Sie ausführlich, warum sie an dieser Hochschule und/oder in diesem Land ein Semester studieren und leben möchten. Sie müssen nicht auf jede Alternative gesondert eingehen.

Zunächst wird kein Auslandskolloquium stattfinden, sondern die Studierenden sind gefordert, sich intensiv mit den Partnerhochschulen und den entsprechenden Ländern zu befassen. Investieren Sie ausreichend Zeit, um eine für Sie passende Partnerhochschule im Internet zu recherchieren. Nach der Zusage eines Bewerbungsplatzes werden im Sommersemester einige Vorbereitungsveranstaltungen für das Auslandssemester angeboten.

Partneruniversitäten / Länder

Magellan Exchange ist ein Transatlantikabkommen zum Austausch von Studierenden, bei welchem die Hochschule Schmalkalden eine der wenigen deutschen Hochschulen ist. Wenn Sie sich für einen Austausch im Rahmen dieses Programms entscheiden, müssen Sie sich nach einer Zusage der Hochschule Schmalkalden über einen Platz im Magellan-Programm separat nochmals bei der Magellan Exchange bis Ende Februar online bewerben. Bei dieser Bewerbung werden Sie aufgefordert, drei Wunschhochschulen aus dem Magellan-Programm anzugeben, von welchen dann durch Magellan versucht wird, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Demnach kann Ihnen durch die Hochschule Schmalkalden nur ein Platz im Magellan-Programm, jedoch nicht eine definitive Partnerhochschule zugesagt werden, da die Hochschule Schmalkalden keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe hat.  

Den Zeitplan für die Einreichung der Bewerbungen und die Auswahlgespräche finden Sie unter folgendem Link: Internationales    

Nein, folgende Hochschulen bieten nur Vorlesungen in der Landessprache:

Chile:

  • Universidad Diego de Portales, Santiagio  

Frankreich:

  • Universtité de Pau et des Pays l´Adour, Bayonne
  • Université Robert Schuman, Straßburg

Norwegen:

  • University of Agder, Grimstad *
  • Hogskolen i Lillehammer, Lillehammer *

Spanien:

  • University of Jaen *
  • Universidad de León
  • Universidad Alfonso X El Sabio, Madrid
  • Universidad de Pais Vasco, San Sebastian  

(* diese Hochschulen bieten einige Kurse in englischer Sprache an, aber kein komplettes Programm)  

Nein, Sie können auch Vorlesungen aus den Fachgebieten VWL/BWL in der Landessprache belegen. Bitte klären Sie dies mit dem Fachdozenten an der Hochschule Schmalkalden ab.  

Generell werden alle Wahlpflichtfächer der Partneruniversität aus den Bereichen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre anerkannt. In speziellen Fällen ist es die Aufgabe der Studierenden, eine Anerkennung des Studienfaches vor Beginn des Auslandssemesters mit dem jeweiligen Fachdozenten der Hochschule Schmalkalden abzusprechen. ECTS für reine Sprachkurse, wie z. B. ein Kurs in Business Englisch, werden nicht für das Bachelor-Studium der Hochschule Schmalkalden anerkannt.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Sie vor Ort an den Partnerhochschulen erfahren, dass ein Studienfach aus Ihrem Learning Agreement im aktuellen Semester nicht angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Partneruniversität zu alternativen Fächern verständigen. Sofern diese Wahlpflichtfächer den Fachgebieten BWL/VWL angehören, werden diese alternativ für das Studium an der Hochschule Schmalkalden angerechnet. Bei speziellen Fällen kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachdozenten an der Hochschule Schmalkalden per E-Mail und klären Sie die Anerkennung ab.

Es wird von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften empfohlen, Studienfächer mit einer Summe 30 ECTS an der Partnerhochschule zu belegen. Sie können allerdings auch mehr oder weniger ECTS einbringen.

Die entsprechenden Maluspunkte werden Ihnen auf das Bachelor-Studium an der Hochschule Schmalkalden angerechnet. Ob Sie die Prüfung wiederholen können, hängt von den Richtlinien der Partnerhochschule ab und wann diese stattfindet (ob Sie sich noch im entsprechenden Land aufhalten). Generell wird die Prüfung regulär erst wieder im nächsten Semester oder im nächsten Jahr angeboten und somit ist eine Wiederholung der Prüfung nicht möglich.

Förderungsmöglichkeiten/Finanzierung

Es ist durchaus möglich, nebenbei zu arbeiten, allerdings werden die Chancen im Ausland einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, als schwierig eingeschätzt. Bauen Sie die Finanzierung Ihres Auslandssemesters also nicht auf  eine Finanzierung durch eine Werktätigkeit auf! Weiterhin nimmt das Auslandsstudium viel Zeit in Anspruch, so dass nicht viel Zeit verbleibt, um nebenbei noch einer Arbeit nachzugehen.  

Ja, hierfür wird Auslands-Bafög zur Verfügung gestellt. Analog zum Inlands-Bafög wird auch hier eine Prüfung Ihres Einkommens vorgenommen. Die meisten Studierenden, die für das Studium in Deutschland Bafög beziehen, werden auch für ein Studium im europäischen Ausland eine Förderung bekommen. Die Fördersätze sind hier etwas höher und es werden auch Reisekostenzuschüsse gewährt. Die Einkommensgrenzen für Studienplätze im außereuropäischen Ausland liegen über den Vorgaben für Studienplätze in Deutschland und Europa, d.h., auch jemand der kein Inlands-Bafög bekommt, könnte theoretisch gefördert werden. Anträge für Auslands-Bafög müssen 6 Monate vorher gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.bafoeg.de     www.auslandsbafoeg.de 

Ansprechpartner für das Auslands-Bafög ist nicht das Studentenwerk für die Heimathochschule sondern ein bestimmtes Studentenwerk für das entsprechende Austauschland. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung.htm 

Studierende, welche kein Auslands-Bafoeg beziehen können, haben die Möglichkeit einen Bildungskredit zu beziehen. Diese werden für alle Zielländer gewährt. Unterschiedliche Institutionen, aber auch Banken bieten diese Kredite an, z. B.: www.bildungskredit.de, www.bundesverwaltungsamt.de, www.dta.de 

Es existiert eine Vielzahl von verschiedenen Stipendien für das Auslandssemester. Diese werden von unterschiedlichen Einrichtungen/Organisationen gewährt und decken, je nach Stipendienprogramm, teilweise Ihren Lebensunterhalt, Bücherkosten oder auch die Reisekosten ab. Eine Übersicht über alle Programme finden Sie auf der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes: www.daad.de 

Alle Studierenden, die an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland studieren werden, sind automatisch, d. h. ohne separate Bewerbung, im ERASMUS Programm und erhalten 150 €/Monat. Diese Förderung wird als Einkommen nach Bafoeg gezahlt und somit nicht auf das Auslands-Bafoeg angerechnet. Sie werden nach Ihrer Zulassung an der europäischen Partnerhochschule automatisch durch das Akademische Auslandsamt der FhS kontaktiert.

Weiterhin vergibt das Akademische Auslandsamt der Hochschule Schmalkalden ein DAAD Stipendium aus dem Programm "Promos", für welches Sie sich bewerben können, wenn Sie im außereuropäischen Ausland studieren. Es handelt sich hierbei um ein Reisekostenstipendium, bei welchem sieben bis acht Studierenden nach einer festgelegten Pauschale ein Zuschuss zu den Reisekosten gezahlt wird. Hierfür ist eine Bewerbung an das Akademische Auslandsamt zu richten. Alle Studierenden, die für dieses Stipendium in Frage kommen, werden vorher kontaktiert.

Des Weiteren vergibt die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Fachhochschule Schmalkalden e.V. jedes Jahr fünf Auslandsstipendien in Höhe von einmalig 500 €. Die Bewerbungsfrist endet im April. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung finden Sie unter https://www.hs-schmalkalden.de/hochschule/freunde-und-foerderer/aktuelle-ausschreibungen.html

Für Studierende, die sich für ein Studium in Kasachstan entscheiden, ist es für das Akademische Auslandsamt durch ein bilaterales Kooperationsabkommen möglich, ein einkommensunabhängiges Reisekostenstipendium zu zahlen. Bitte sprechen Sie für nähere Informationen Frau Hampel vom International Office an.

Studierende, die ein Auslandssemester in den USA anstreben, können sich bei der Fulbright Kommission bewerben. Wichtig: Die Bewerbungsfrist endet im Mai für den Studienbeginn ab September des Folgejahres. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: gute Studienleistungen, zusätzliches Engagement (Interkulturelle Kompetenz, Betreuung ausl. Studierende, Gremien, ehrenamtliches Engagement, etc.) sowie Interesse an bzw. Erfahrung mit den Deutsch-Amerikanischen Beziehungen. Näheres erfahren Sie unter: http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende/fh/index.shtml 

Außerdem können sich alle Studierenden um einen Reisekostenzuschuss durch den DAAD bewerben.

Die Programme INWENT und ERASMUS Praktika gelten nur für Praktikumsaufenthalte im Ausland aber nicht für ein Studium an einer ausländischen Hochschule.