An der Hochschule Schmalkalden werden thoska - Mitarbeiterausweise auf Antrag ausgegeben. Es wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Diese und der Antrag sind im Intranet verfügbar.
Die thoska von Mitarbeitern, ist mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit von maximal 5 Jahren versehen. Danach muss die Gültigkeit verlängert werden (Validierung).
Die Validierung erfolgt im thoska-Büro.
Die Geldbörse ist ein Bereich des Chips auf Ihrer thoska. Diesem Bereich kann ein Geldwert zugefügt (Aufwertung) oder entnommen (Abbuchung) werden. Die Aufwertung kann an Auflade-Stationen mittels EC-Karte oder mit Bargeld erfolgen, wobei von einer Bankkarte (EC-Cash-Verfahren, d.h. mit PIN) minimal 10,00 € bis maximal 50,00 € vom Bankkonto abgebucht und auf die Chip-Geldbörse übertragen werden. Mit einer Bargeldeinzahlung kann die Geldbörse schon ab 5,00 € aufgewertet werden. Das auf die Geldbörse übertragene Guthaben ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den Einrichtungen des Studierendenwerks Thüringen.
Das "Studierendenwerk" ist Ihr Ansprechpartner für die elektronische Geldbörse.
Aufladen
Vorraussetzung zur Bezahlung mit der Karte ist, dass Sie die Geldbörse an einem der Geldbörsenaufwerter aufgeladen haben. Sie haben die Wahl zwischen Bargeld- und EC-Aufwertern. Der maximale Aufladebetrag ist auf 50 € festgelegt.
EC-Aufwerter: Schieben Sie die Karte ohne Schutzhülle in den Schlitz. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Display, bestätigen Sie den gewählten Betrag auf der EC-Tastatur und geben dann ihre EC-PIN-Nummer ein.
Bargeld-Aufwerter: Schieben Sie die Karte ohne Schutzhülle in den Schlitz. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Display, bestätigen Sie den gewählten Betrag auf der Tastatur und führen das Geld ein.
Die Aufwerter befinden sich im Flurbereich zwischen Mensa und Cafeteria (Gebäude R).
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt pseudonym, d.h. der Kassenbetreiber bucht die Geldbeträge auf der Karte und auf einem Schattenkonto in seinem Computer-System, verwendet dazu aber nur die Seriennummer der Karte. Daten zum Kauf oder Verzehr werden nicht erfasst. Ebenso kennt der Betreiber auch nicht den Namen oder die Matrikel- oder Personalnummer des thoska- Besitzers.
Auszahlung von Guthaben
Guthaben sollte generell "abgegessen" werden. Bis zu einem Betrag von 1 € wird Guthaben an der Mensakasse ausbezahlt.
Wichtig: Das Guthaben auf der Geldbörse ist wie der Inhalt eines gegenständlichen Portemonnaies zu betrachten.
Verliert man die Karte, ist leider auch das Geld weg!