Die Hochschule Schmalkalden möchte mit dem Projekt zur Erprobung von berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengängen ein weiteres Standbein im Bereich der Weiterbildung aufbauen. Die einzelnen Studienangebote sollen sich inhaltlich am Profil der Hochschule Schmalkalden orientieren und die Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht adressieren.
Im Projektverlauf wurde zunächst überprüft, inwiefern die bereits im grundständigen Vollzeitstudium angebotenen Bachelorstudiengänge geeignet sind, auch berufsbegleitend angeboten zu werden – unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen anvisierten Zielgruppen. Die Überprüfung soll dabei unter inhaltlichen und organisatorischen Gesichtspunkten erfolgen, wobei organisatorische Aspekte auf die Studierbarkeit neben der Berufstätigkeit abzielen. Inhaltliche Aspekte zielen dagegen auf das bereits erworbene Wissen in einer vorangegangenen Ausbildung bzw. auf bereits vorhandene Berufserfahrung ab. Aufgrund der Vielfältigkeit an Fachrichtungen der aktuell an der Hochschule Schmalkalden angebotenen (Vollzeit-) Bachelorstudiengänge wurden diese Untersuchungen für jedes Angebot markt- bzw. branchenspezifisch durchgeführt.
Darauf aufbauend wurde ein geeignetes Rahmenkonzept für berufsbegleitende Studienangebote mit Bachelorabschluss an der Hochschule Schmalkalden (1. Projektphase) entwickelt. Zur Erprobung des Rahmenkonzeptes wurde bereits in der ersten Förderphase ein Pilotprojekt zur Entwicklung eines konkreten berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs im Bereich Wirtschaftswissenschaften durchgeführt.
In der zweiten Förderphase soll das in der ersten Förderphase erarbeitete Rahmenkonzept um die Spezifika des MINT-Bereichs weiterentwickelt bzw. erweitert werden und anhand eines informationstechnischen sowie eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs erprobt und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die beiden Studiengänge sollen wie der Pilotstudiengang speziell auf die inhaltlichen und organisatorischen Bedürfnisse von Berufstätigen und beruflich Qualifizierten aber auch von Berufsrückkehrenden, Personen mit Familienpflichten und Studienabbrecherinnen und -abbrechern ausgerichtet sein.