Ein Fernstudium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur gefördet werden, wenn es
- gemäß den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist und
- unter denselben Zugangsvoraussetzungen wie ein Präsenzstudium angeboten wird und
- auf denselben Studienabschluss vorbereiten, wie ein Präsenzstudium.
BAföG für ein Fernstudium wird zudem nur geleistet, wenn:
- der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
- die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.
Für die berufsbegleitenden Fernstudiengänge der Hochschule Schmalkalden besteht somit leider kein Anspruch auf BAföG. Jedoch gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten.
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Ein Fernstudium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur gefördet werden, wenn es
- gemäß den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist und
- unter denselben Zugangsvoraussetzungen wie ein Präsenzstudium angeboten wird und
- auf denselben Studienabschluss vorbereiten, wie ein Präsenzstudium.
BAföG für ein Fernstudium wird zudem nur geleistet, wenn:
- der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
- die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.
Für die berufsbegleitenden Fernstudiengänge der Hochschule Schmalkalden besteht somit leider kein Anspruch auf BAföG. Jedoch gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten.
Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Ein Fernstudium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur gefördet werden, wenn es
- gemäß den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist und
- unter denselben Zugangsvoraussetzungen wie ein Präsenzstudium angeboten wird und
- auf denselben Studienabschluss vorbereiten, wie ein Präsenzstudium.
BAföG für ein Fernstudium wird zudem nur geleistet, wenn:
- der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
- die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.
Für die berufsbegleitenden Fernstudiengänge der Hochschule Schmalkalden besteht somit leider kein Anspruch auf BAföG. Jedoch gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten.
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