Die Studierenden erhalten grundlegendes Wissen zum Handelsrecht, zu verschiedenen Rechtsformen und zum Vertragsrecht und werden befähigt, betriebs- und ingenieurwirtschaftliche Fragestellungen aus der juristischen Perspektive zu betrachten (Teilmodul „Wirtschaftsrecht“).
Außerdem erlangen die Studierenden ein rechtliches Verständnis für die Haftung bei fehlerhaften Produkten und den damit verbundenen Schadensersatz (Teilmodul „Produkthaftung und Gewährleistung“).
Weiterhin werden der Inhalt, die Schutzvoraussetzungen und die Möglichkeit der Verteidigung der verschiedenen technischen und nicht-technischen Schutzrechte des Immaterialgüterrechtes vermittelt (Teilmodul „Gewerblicher Rechtsschutz“).
Darüber hinaus werden den Studierenden relevante Kenntnisse zur Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Teilmodul „Arbeitsrecht“) sowie erforderliches Wissen zum betrieblichen Gesundheits- und Gefahrenschutz, zum Arbeitszeitschutz und zum Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen (Teilmodul „Arbeitsschutz“) vermittelt.
1. Wirtschaftsrecht
2. Produkthaftung und Gewährleistung
3. Gewerblicher Rechtsschutz
4. Arbeitsrecht
5. Arbeitsschutz
Module der Vertiefungsrichtung Produktentwicklung:
Module der Vertiefungsrichtung Produktionstechnik: