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Fördermöglichkeiten für weiterbildende Studienangebote
Staatliche Förderungen von Bund und Ländern

Sie interessieren sich für eine Weiterbildungsförderung? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen verschiedene Förderprogramme für berufsbegleitende Weiterbildungs- und Fernstudienangebote vor. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die DGWF-Broschüre „Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung“.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Förderangebote nicht dauerhaft in gleicher Form und in gleichem Maße zur Verfügung stehen - und dass es in der Regel keine Kumulationsmöglichkeiten der verschiedenen Fördermöglichkeiten gibt. Für die Richtigkeit bzw. Aktualität der hier stehenden Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer*innen an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Studiengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden.

Studierende eines Masterstudiengangs und nach abgeschlossener Berufserstausbildung können grundsätzlich alle Studienkosten als Werbungskosten unbegrenzt steuerlich geltend machen und diese – sofern sie während des Studiums keine oder nur geringe Einkünfte hatten – kumuliert über die Studienjahre als Verlust vortragen. Begünstigt sind in jedem Fall folgende Gruppen:

  • Studierende im Erststudium nach abgeschlossener Berufserstausbildung
  • Studierende, die berufsbegleitend studieren
  • Studierende im Zweitstudium (dazu zählt auch ein Masterstudium)
  • Doktorand*innen

Dies trifft auf die meisten unserer Studierenden zu. Geltend machen können Sie alle Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen, wie zum Beispiel:

  • Studiengebühren
  • Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen
  • Übernachtungskosten
  • Arbeitsmittel

Für verbindliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihres Studiums wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.

Staatliche Förderung (Bund), Stipendien und Studienkredite

Der Bund fördert verschiedene Zielgruppen, für die es jeweils einen eigenen Fördertopf gibt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, berufliche Weiterbildungen über einen Kredit zu finanzieren. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine besonders erfolgreich absolvierte Berufsausbildung oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb nachweisen können. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber*in oder von der Berufsschule beigelegt werden.

Gefördert werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungs­maßnahmen. Auch be­rufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten,
  • Fahrtkosten,
  • Aufenthaltskosten,
  • notwendige Arbeitsmittel,
  • Prüfungskosten sowie
  • einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Die bundesweite Durchführung koordiniert mit Mitteln des BMBF die SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung).

Was wird gefördert?

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden berufserfahrene Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Das Aufstiegsstipendium ist nur für Eignungsprüflinge interessant, da nur ein erstes akademisches Hochschulstudium gefördert werden kann. Wer über die Eignungsprüfung zum Studium zugelassen wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, ist grundsätzlich förderfähig und kann sich bewerben.

Gefördert wird, wer:

  • das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat und ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemester noch nicht abgeschlossen hat und
  • das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Welche Förderhöhe ist möglich?

Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.400,00 € für Maßnahmekosten erhalten.

Was ist zu beachten?

Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich),
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin.
  • Nach der Stipendienzusage ist maximal ein Jahr Zeit, um mit dem Studium zu beginnen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

Was wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Standort ihrer Hochschule. Neben erstklassigen Noten werden bei der Vergabe auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Die Stipendiat*innen werden mit je 300 Euro im Monat unterstützt. 150 Euro zahlen private Förderer und Förderinnen und weitere 150 Euro steuert der Bund bei.

Weitere Informationen erhalten sie unter:

Studienkredite werden sowohl von staatlicher Seite (KfW-Studienkredit) als auch privatwirtschaftlich von verschiedenen Banken angeboten. Im Unterschied zu einem üblichen Kredit werden statt einer einmaligen Zahlung monatliche Auszahlungen gewährt. Finanziert werden Lebenshaltungskosten und/oder die Studiengebühren. Zurückgezahlt wird wie bei anderen Kreditgeschäften auch ganz klassisch mit Verzinsung und Tilgung.

Wer wird gefördert?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) übernimmt für Berufssoldat*innen, Soldat*innen auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Weiterbildungskosten, um ihnen durch eine berufliche und schulische Bildung beziehungsweise Weiterbildung die Chance zu beruflichem und sozialem Aufstieg zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Die Förderung beinhaltet die komplette oder anteilige Übernahme von Studiengebühren, Lehrmitteln, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten.

Was ist zu beachten?

Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses bzw. für die Übernahme der Weiterbildungskosten ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Der BFD prüft den Antrag und erstellt einen individuellen Förderplan.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Standortteams der Bundeswehr und unter www.berufsfoerderungsdienst.org

Staatliche Förderung (Land)

Einige Bundesländer fördern ihre Bürger*innen in der Weiterbildung durch eine finanzielle Unterstützung. Die Förderung ist meist unter dem Begriff Bildungsscheck, Quali-Scheck oder Weiterbildungsscheck bekannt. Sie kann aber in jedem einzelnen Bundesland anders heißen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, wenn sonstige Fördervoraussetzungen erfüllt sind) und Selbständige.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Die Zuschüsse betragen bis zu 50 Prozent der Weiterbildungkosten. Der Kurs muss mindestens 1.000,00 € inkl. Prüfungsgebühren kosten.

Was ist zu beachten?

Anträge sind mind. acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung über das Bildungsportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.masgf.brandenburg.de

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen aus kleineren und mittleren Unternehmen mit bis zu 249  Mitarbeiter*innen und Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg, Geringqualifizierte und Aufstocker*innen, Beschäftigte in Elternzeit und Alleinerziehende sowie Beschäftigte mit Migrationshintergrund.

Welche Förderhöhe ist möglich?

50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 2.000,00 €. Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.weiterbildungsbonus.net

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte (insbesondere an Un- und Angelernte ohne Berufsabschluss, älter als 50 Jahre, Zugewanderte, befristet und teilzeitbeschäftigte Personen) und Berufsrückkehrer*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in NRW.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Möglich sind Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren, max. bis zu 500,00 €. Pro Person gibt es einen Scheck innerhalb von zwei Jahren.

Was ist zu beachten?

  • Bildungsberatungsstellen stellen Bildungsschecks aus. Eine vorherige Beratung ist erforderlich!
  • Vor Beginn der Bildungsmaßnahme ist die Hälfte der Kosten der Bildungsmaßnahme bzw. der Restanteil vom Studierenden zu zahlen: kann ggf. für jedes Semester ausgestellt werden.
  • Der Betrieb der Antragstellerin oder des Antragstellers darf höchstens 249 Mitarbeiter haben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 30.000,00 € (gemeinsam Veranlagte: 60.000,00 €) nicht übersteigen.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen vermitteln und mindestens 100,00 € kosten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, deren zu versteuerndes Einkommen sich auf mehr als 20.000,00 € (gemeinsam Veranlagte 40.000,00 €) beläuft. Beschäftigte mit geringerem Verdienst werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000,00 € inkl. MwSt. kostet. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Anlässlich des Jubiläumsjahres „60 Jahre ESF“ beträgt die Anteilsfinanzierung 60 Prozent der Weiterbildungskosten, max. 600,00 € pro Kalenderjahr.

Was ist zu beachten?

  • Beantragung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung.
  • Studierende gehen in Vorkasse und legen eine Teilnahmebescheinigung bei der Hochschule vor. Nach Abschluss der Maßnahme muss die Teilnahme durch die Hochschule bestätigt werden.
  • Die Erstattung des Studienentgeltes erfolgt an die Studierenden.
  • Der Scheck ist einmal pro Jahr erhältlich.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.qualischeck.rlp.de

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die bei Bildungsdienstleistern stattfinden müssen.

Wer wird gefördert?

Auszubildende, Umschüler*innen und Berufsfachschüler*innen (ab vollendetem 18. Lebensjahr), geringfügig Beschäftigte, die bis zu 450,00 € im Monat verdienen, Berufsrückkehrer*innen, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, und Arbeitslose, die keine Leistung der Arbeitsagentur beziehen - und unter bestimmten Bedingungen auch Arbeitnehmer*innen und Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Die Förderhöhe wird individuell durch die SAB (Sächsische Aufbaubank) festgelegt. Je nach Zielgruppe sind bis zu 50 bzw. bis zu 80 Prozent der Kurskosten inkl. Prüfungsgebühren förderfähig. Bei Arbeitnehmer*innen und geringfügig Beschäftigten müssen die förderfähigen Kosten mindestens 1.000,00 € betragen; bei den anderen Personengruppen mindestens 300,00 €.

Was ist zu beachten?

Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbank) einzureichen. Antragsteller*innen müssen mindestens drei inhaltlich und preislich vergleichbare Angebote von Bildungsanbietern beifügen.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen in Form von ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen.

Zuschüsse sind nur möglich für:

  • Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,00 €
  • Maßnahmen im Bereich der Zusatzqualifikationen mit Gesamtkosten ab 500,00 €

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer*innen mit einem durchschnittlichen Monatsbruttogehalt unter 4.575,00 €, Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. III sowie volljährige Auszubildende und Schüler*innen.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Möglich sind Zuschüsse bis zu 90 Prozent zu den Kosten für Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen.

Was ist zu beachten?

Die Beantragung der Zuschüsse muss schriftlich und mindestens sechs Kalenderwochen vor der Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen.

Weitere Infos erhalten Sie unter www.direkt-weiterbilden.de

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000,00 € und 40.000,00 € (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,00 € und 80.000,00 €) liegt sowie Selbstständige mit Sitz in Thüringen

Förderhöhe?

Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen ist alle zwei Kalenderjahre möglich und kann bis 500,00 Euro pro Scheck betragen.

Was ist zu beachten?

Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.

Weitere Infos erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt des Freistaats Thüringen

Studienförderung - Deutsche Bildung

Die Deutsche Bildung AG unterstützt Bachelor- und Masterstudierende aller Fachrichtungen durch eine maßgeschneiderte Studienförderung und das Förderprogramm „WissenPlus“. Vergeben werden individuelle Förderungen, je nach Abschluss maximal 15.000,00 bis 30.000,00 € insgesamt. Auf Wunsch erfolgt die Auszahlung monatlich, halbjährlich, jährlich, einmalig oder auch in Kombination. Die Studienförderung ist mit allen anderen Finanzierungsformen kombinierbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.deutsche-bildung.de/de/deutsche-bildung