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Energierecht

Profil

Das Energierecht ist Gegenstand der Lehre an der Fakultät Wirtschaftsrecht im Rahmen des Studienschwerpunktes „Unternehmen und Verwaltung“ (Vorlesung „Energierecht“ sowie energierechtliche Themen im Schwerpunktseminar im 5. und 6. Semester des Bachelorstudienganges).
Darüber hinaus ist der hauptsächliche Betreuer des Themenschwerpunktes, Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz, im Bereich des Energierechts in Forschungs- und Praxisprojekten in Deutschland und in Europa tätig. In kartellrechtlichen und netzregulierungsrechtlichen Fragen arbeitet auch Prof. Dr. Ulf Müller in diesem Schwerpunkt mit.

Wissenschaftliche Themenschwerpunkte

Die Forschung sowie wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energierechts an der Fakultät umfassen insbesondere:

  • das Recht der Regulierung in der Energiewirtschaft (Netzzugang, Entflechtung, Netzentgelte),
  • Recht der Energiemärkte in Deutschland und Europa,
  • Recht der Fernwärme in Deutschland und in Polen (insb. Gesetzgebungsberatung in Polen),
  • Deutsches, polnisches und europäisches Recht der Erneuerbaren Energien, einschließlich Gesetzgebungsberatung in Polen,
  • Vorgaben für Energieeffizienz in Deutschland, Polen und Europa,
  • Rechtsrahmen für intelligente Energienetze (mit Prof. Dr. Ulf Müller).

Mehr Details unter http://wdb.fh-sm.de/EnergieRecht.