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Versicherungsschutz und Haftung

Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:

  • Studierende, bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports.
  • Mitarbeiter, bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
  1. Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte und geistige Belastung auszugleichen.
  2. Sie muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
  3. Der Teilnehmerkreis muss sich im wesentlichen auf die Mitglieder der Hochschule beschränken.
  4. Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institutionen der Hochschule).
  5. Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.

 

Eine Haftpflichtversicherung für alle Sporttreibenden besteht nicht. Der Abschluss einer privaten Haftspflichtversicherung wird empfohlen.

Sportunfälle sind unverzüglich zu melden. Das enstprechende Anzeige-Formular findet man hier.

 

Letzte Änderung: 31.08.2023

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