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Gute wissenschaftliche Praxis

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Präsident, nach Wahl durch den Erweiterten Senat, zum 01.10.2023 für drei Jahre drei Ombudspersonen/Vertrauenspersonen sowie drei Ersatzpersonen als Ansprechpartner für Mitglieder, ehemalige Mitglieder, Angehörige und ehemalige Angehörige der Hochschule bestellt, um Vorwürfe zu wissenschaftlichem Fehlverhalten zu prüfen (vgl. § 6 der Satzung der Hochschule Schmalkalden zu guter wissenschaftlicher Praxis).

 

 

  • Prof. Chantelau, Fakultät Informatik
  • Vertreter: Prof. Johannsen, Fakultät Informatik
  • Prof. Hofbauer, Fakultät Wirtschaftsrecht
  • Vertreter: Prof. Herbert, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
  • Prof. Behn, Fakultät Maschinenbau
  • Vertreter: Prof. Schreivogel, Fakultät Elektrotechnik