FAQ - häufig gestellte Fragen
1. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Schmalkalden?
Eine Übersicht zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Link
Für die Zulassung in den Bachelorstudiengängen Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von 4 Wochen nachzuweisen.
Für das Berufsausbildungsintegrierende Studium (BISS) müssen die Bewerber einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen nachweisen. Das Vorpraktikum fällt weg.
2. Für welche Studiengänge gibt es einen Numerus clausus?
Seit dem Wintersemester 2015/2016 sind fast alle Bachelorstudiengänge zulassungsfrei, d.h. jeder Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife etc.) wird zum Studium zugelassen.
3. Wann bewerbe ich mich?
Eine Zulassung in die Bachelorstudiengänge erfolgt nur zum Wintersemester. Der Bewerbungszeitraum beginnt ab 15. Mai und endet am 15. Juli eines Jahres.
Alle Bewerbungsfristen finden Sie unter folgenden Link.
4. Wo erhalte ich die Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbung auf einen Studiengang erfolgt ausschließlich online.
5. Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks zahlen alle Studierenden einen Semesterbeitrag, der von den Hochschulen bei der Rückmeldung eingezogen wird. Dabei ist die Höhe des eigentlichen Semesterbeitrages, der vom Studierendenwerk zur Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird, für alle Studierenden gleich. Zu diesem Sozialbeitrag kommt aber noch der Beitrag für die gewählte Studierendenvertretung (StudierendenRat) sowie das Thüringen-Ticket DB-Regio dazu. Den aktuellen Semesterbeitrag finden Sie hier.
6. Gibt es in Thüringen Studiengebühren?
In Thüringen gibt es keine Studiengebühren.
7. Wo beantrage ich einen Wohnheimplatz?
Die Bewerbung für einen Wohnplatz in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Thüringen ist nur noch online möglich ist. Die Onlinebewerbung erfolgt über folgende Internetseite: http://www.stw-thueringen.de/deutsch/wohnen/index.html.
Erfahren Sie mehr über Wohnen in Schmalkalden.