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Laborordnung

  • Grundsätzlich gilt für das Labor die Betriebs- und Nutzerordnung der Hochschule Schmalkalden.
    Dieser Ordnung stimmt man beim Erhalt eines Accounts mit seiner Unterschrift zu.
  • Jeder Studierende, der vom Laboringenieur einen Account erhalten hat, ist zur Nutzung der Rechner berechtigt und damit für alle Aktionen verantwortlich, die von seiner Anmeldung ausgehen.
  • Zum "freien Üben" kann das Labor während der ausgehängten Öffnungszeiten, in denen keine Raumbelegung ausgewiesen ist, genutzt werden.
  • Neben den Öffnungszeiten sind den Aushängen auch die Namen der aufsichtsführenden studentischen Hilfskräfte zu entnehmen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Wird das Labor über die Öffnungszeiten hinaus durch Betreten mit einer Thoskakarte genutzt, so übernimmt der Nutzer gleichzeitig die Aufsichtspflicht für das Labor.
  • Folgende Aufgaben sind durch die Aufsichtspflichtigen zu realisieren:
    Absetzen von Notrufen (Polizei: 110, Feuerwehr/Rettungsleitstelle: 112, Interner Notruf: 03683 688 1704)
    Eintrag von besonderen Vorkommnissen in das ausliegende Aufsichtsbuch
    Meldung von Verstößen gegen die Laborordnung beim Laboringenieur
    Herunterfahren und Ausschalten aller Rechner sowie Ausschalten der Beamer und des Lichtes beim Verlassen des Raumes
    Verschließen von Fenstern und Türen
  • Die Rechner dürfen nur mit der vorhandenen Konfiguration genutzt werden. Neuinstallationen (auch auf den Home-Verzeichnissen) sind unzulässig.
  • Bei auftretenden Störungen der Rechner ist der Laboringenieur oder die Aufsicht zu informieren.
  • Innerhalb des Laborraumes ist das Verzehren von Lebensmitteln und Getränken untersagt.
  • Bei Verstoß gegen diese Laborordnung können die Laborbenutzer zeitweilig, bei groben oder wiederholten Verstößen auch auf Dauer von der weiteren Nutzung des Labors ausgeschlossen werden.