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Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke fördern im Rahmen eines Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Institutionen sind unabhängige Anstalten des öffentlichen Rechts, stehen aber meist einer Partei, einer Religionsgemeinschaft oder einer Gewerkschaft nahe. Alle Interessenten sollten daher im Vorfeld einer Bewerbung herausfinden, welcher Träger seinen Neigungen und seinem Engagement am besten entspricht.

Unter dem Auftritt  „Stipendium Plus“  bieten die Förderungswerke eine gemeinsame Informationsplattform an. Dort können sich in Frage kommende Studierende vorab informieren.

Derzeit fördern in Deutschland 13 Begabtenförderungswerke:

Avicenna-Studienwerk

Cusanuswerk e.V.

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst

Friedrich-Ebert-Stiftung

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Hanns-Seidel-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung

Heinrich-Böll-Stiftung

Konrad-Adenauer-Stiftung

Rosa Luxemburg Stiftung

Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.

Bewerben können sich deutsche und EU-europäische Studierende sowie Personen, die die Kriterien des § 8 BAföG erfüllen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, das je nach formalen Voraussetzungen und Begabtenförderungswerk unterschiedlich gestaltet ist. Nach einer schriftlichen Bewerbung wird in der Regel zu Auswahlgesprächen eingeladen, die in mehreren Runden ablaufen können.

Die Förderung im Grundstudium erfolgt entsprechend der Förderungshöchstdauer laut BAföG. Die Höhe der monatlichen Leistungen beträgt derzeit für das Grundstipendium - angelehnt an BAföG - bis zu 670 Euro, davon bis zu 62 Euro für die Krankenversicherung bzw. 11 Euro für die Pflegeversicherung. Hinzu kommen eine Studienkostenpauschale mit 300 Euro sowie ggf. ein Familienzuschlag mit 155 Euro und Kinderbetreuungskosten ab 113 Euro.

Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den „Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ zur Verfügung.