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Erasmus+ für Personalweiterbildung und Lehrmobilität

Unseren Studierenden ist Erasmus gut bekannt: Jedes Semester nutzt eine Vielzahl von ihnen die Fördermöglichkeit, um einen Teil ihres Studiums an Partnerhochschulen zu verbringen und Auslandserfahrungen zu sammeln. Aber auch Mitarbeitenden der Hochschule ist es durch Erasmus+ Projekte möglich, internationale und interkulturelle Erfahrungen zu machen. Diese können sehr vielfältig ausfallen: Hospitationen, Studien- und Lehrbesuche, Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen und Job Shadowing sind nur eine Auswahl Ihrer Optionen.

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Fort- und Weiterbildung im Ausland mit Erasmus+ stehen Mitarbeiten aller Bereiche der Hochschule offen.

Was kann gefördert werden?

  • Hospitationen und Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen

Einen Vorgeschmack auf eine Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken finden Sie hier.

Werfen Sie gerne auch einen Blick auf dieses Informationsvideo der NA DAAD, das Ihnen weitere Hinweise zum Erasmus+ Programm vermittelt.

Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)

Personalmobilitäten zu Lehrzwecken stehen allen Fachrichtungen der Hochschule zur Verfügung.

Wer kann gefördert werden?

  • Dozent:innen der Hochschule Schmalkalden
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Hochschule

Personalmobilitäten zu Lehrzwecken setzen acht Unterrichtsstunden pro mobiler Arbeitswoche voraus.

Einen Vorgeschmack auf eine Personalmobilität zu Lehrzwecken finden Sie hier.

Wie lange dauert ein Auslandsaufenthalt?

Abhängig von der Erasmus-Förderlinie beläuft sich die Mindestdauer für Ihren Aufenthalt auf zwei oder fünf Tage. Der längste durch das Programm förderbare Zeitraum liegt bei 30 Tagen, wobei diese Möglichkeit durch die Budgetsituation des an der Hochschule ansässigen Projekts eingeschränkt wird. In der Regel handelt es sich bei geförderten Reisen um Aufenthalte mit einer Dauer von vierzehn Tagen oder weniger.

Wo kann ich meinen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Am einfachsten ist es, zu einem unserer etablierten Erasmus+ Partner zu reisen. Durch immer neue Kooperationen variieren diese ständig.

Personalmobilitäten sind mit den Internationalisierungszielen der Hochschule zu verknüpfen und werden daher von den internationalen Koordinatoren der Fakultäten sowie durch den Erasmus-Projektleiter, den Leiter des Dezernat 1 für Studium und Internationales, koordiniert und unterstützt.

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Kosten für Reise und Aufenthalt. Eine Übersicht über aktuelle Fördersätze finden Sie auf der Seite der Nationalagentur des DAAD (NA DAAD) für die Programmlinien Erasmus+ KA131 und KA171. Diese bilden das Maximum der förderfähigen Kosten. Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass hier zwar Pauschalen angegeben werden, Reisekosten in Thüringen aber aus steuerlichen Gründen im Nachhinein spitz abgerechnet werden.

In besonderen Fällen ist eine Förderung von Teilnahmegebühren für Kongresse und Kurse möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen für Personalmobilitäten sind weitaus flexibler als die für Studierende. Trotzdem sollten Sie sich spätestens acht Wochen vor Beginn Ihrer Mobilität melden. Nur so können wir sichergehen, dass alles Unterlagen beisammen sind und Sie Ihre Reise genießen können. Beachten Sie zudem, dass eine Förderung immer von der aktuellen Budgetsituation abhängig ist.

Aktuelle Unterlagen für Ihre Bewerbung und Vorbereitung erhalten Sie auf diesem Wege vom Dezernat 1.