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Interviews mit erfolgreich Promovierten der Fakultät Wirtschaftsrecht

Professor Dr. Nicole Reill-Ruppe

Neben der Kooperationspromotion an der Hochschule Schmalkalden haben Absolventen der Fakultät Wirtschaftsrecht auch die Möglichkeit, direkt an einer Universität zu promovieren. Professor Dr. Nicole Reill-Ruppe, die 1996 zu den rund 60 ersten Erstsemestern des Studiengangs Wirtschaftsrecht an der HS Schmalkalden zählte, wurde an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert und lehrt heute an der Fachhochschule Erfurt. 

Ursprünglich wollte Prof. Reill-Ruppe in Jena Jura studieren. Ein Studienberater machte sie allerdings auf den damals neuen Studiengang Wirtschaftsrecht in Schmalkalden aufmerksam. In ganz Deutschland war dies erst der zweite Standort mit diesem Studienangebot. „Ich habe mich damals bewusst für die Mischqualifizierung entschieden“, erklärt sie. Zu Beginn waren nur vier Professoren sowie externe Lehrbeauftragte an der Fakultät tätig. Die vier Schwerpunkte sind allerdings bis heute die gleichen. Prof. Reill-Ruppe entschied sich, nachdem sie bereits das Praxissemester im Bereich Insolvenz in einer Großkanzlei absolviert hatte, für „Sanierungs- und Insolvenzmanagement“ sowie „Personalmanagement, Arbeits- und Sozialrecht“. Auch die Insolvenzrecht-Vorlesungen eines externen Lehrbeauftragten begeisterten sie für dieses Rechtsgebiet. So lag es nahe, dass Prof. Reill-Ruppe für ihre Diplomarbeit ein insolvenzrechtliches Thema wählte. Sie beschäftigte sich mit Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung, die es erst mit der Einführung der Insolvenzordnung im Januar 1999 gab. Im Vergleich zur vorher geltenden Konkursordnung war dies eine elementare Novellierung des Insolvenzrechts. Für ihre empirische Diplomarbeit mit zeitaktuellem Thema analysierte sie mehrere hundert Insolvenz-Gerichtsakten.

Das wissenschaftliche Arbeiten hat ihr „viel Spaß gemacht und den roten Faden aus dem Praktikum fortgeführt“, resümiert sie. Die Ergebnisse der sehr guten Diplomarbeit seien sehr spannend gewesen. „Die Promotionsmöglichkeit habe ich anfangs gar nicht wahrgenommen. Damals gab es noch keine Informationsveranstaltungen“, blickt Prof. Reill-Ruppe zurück. Es war ihr betreuender Prof. Dr. Klaus Slapnicar, der die Arbeit Fachkreisen von Rechtswissenschaftlern zur Verfügung gestellt hatte, woraufhin ihr zukünftiger Doktorvater Prof. Dr. Wolfhard Kohte auf sie mit dem Angebot zukam, ihre empirische Forschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weiter zu betreiben. „Das Besondere an dieser Universität war, dass sie schon 2002 in der Promotionsordnung festgehalten hatte, dass auch externe Studenten mit einem rechtswissenschaftlichen Studiengang dort promovieren können“, hebt Prof. Reill-Ruppe hervor. 

Während ihrer Promotion arbeitete Prof. Reill-Ruppe Vollzeit in einer Insolvenzkanzlei. Zeitgleich war sie als Promotionsstudentin immatrikuliert und nahm an den jährlichen Doktorandenseminaren sowie Fortbildungsprogrammen teil. Bei den Seminaren konnten sich aktuelle und ehemalige Doktoranden über die Methoden und Ziele ihrer Dissertationen austauschen. Sie betont, dass sie dabei nie anders behandelt wurde als Universitätsstudierende. Aus ihrer Zeit in Schmalkalden motivierten sie vor allem die Praxisnähe, das Pflichtpraktikum und die Förderung von Professoren, vor allem von Prof. Slapnicar, ihre empirische Forschung weiterzuverfolgen. Sie ist froh, dass sie einen „optimalen Betreuer“ hatte, der wissenschaftliches Interesse zeigte, und den sie auf Kongresse und Fachtagungen begleiten durfte. „Es war sehr schön, sich mit Fachexperten auszutauschen, deren Bücher man als Studierende kennengelernt hatte.“ 

Selbstdisziplin sei für eine Promotion sehr wichtig, aber nicht entscheidend. „Man braucht wissenschaftliche Mentoren, die Potenzial fördern, und muss für das Thema brennen“, hebt Prof. Reill-Ruppe hervor. Vier Jahre hat sie an ihrer Dissertation gearbeitet, hat empirische Daten aus acht Insolvenzgerichtsbezirken erhoben. Nach der Abgabe ihrer Arbeit, Ende 2007, folgte im Jahr 2010 die mündliche Prüfung. „Großer Zeitdruck ist ein Störfaktor“, sagt Prof. Reill-Ruppe und fügt an: „Man muss auch leben und sich finanzieren. Gesunde Rahmenbedingungen – dass Arbeitgeber, Familie und Angehörige diese Entscheidung mittragen – sind wichtig.“ 

Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe hat heute eine Professur für Wirtschafts- und Arbeitsrecht inne und ist Prodekanin der Fakultät Wirtschaft-Logistik-Verkehr an der FH Erfurt. Zudem ist sie Autorin von Fachbeiträgen, die unter anderem im Handkommentar „Gesamtes Arbeitsschutzrecht“ von Kohte, Faber und Feldhoff sowie in der achten Auflage des „Handbuchs des Fachanwalts – Insolvenzrecht“ zu finden sind.

 

 

Dr. iur. Sabrina Leinhas

Nach dem Masterabschluss promovieren? Das ist an der Hochschule Schmalkalden kein Problem. Die Fakultät Wirtschaftsrecht wird dabei seit längerem von den kooperierenden Universitäten in Halle, Münster, Kassel und Bamberg unterstützt. Dr. iur. Sabrina Leinhas, die in Schmalkalden ihren ersten Hochschulabschluss als Diplomwirtschaftsjuristin erlangte, hat diesen akademischen Weg gemeinsam mit der Hochschule Schmalkalden sowie der Uni Münster beschritten. Im Interview berichtet sie von ihren Erfahrungen und gibt Tipps für interessierte Masterstudenten und -absolventen.

Inwiefern hat Sie das Studium in Schmalkalden motiviert, zu promovieren? 

Während meines Studiums des Wirtschaftsrechts an der Hochschule Schmalkalden von 1999 bis 2003 habe ich relativ schnell festgestellt, dass ich gerne forsche. Zu Beginn des Hauptstudiums mussten wir im Rahmen unserer gewählten Schwerpunktfächer Seminararbeiten zu vorgegebenen Themen erstellen. Das hat mir von Anfang an unglaublich viel Freude bereitet. Spätestens aber bei der Anfertigung der Diplomarbeit, dessen Thema man selbst wählen konnte, und deren Umfang und Detaillierungsgrad um einiges größer war als bei den Seminararbeiten, habe ich mein Faible für das wissenschaftliche Arbeiten entdeckt. Als Diplomarbeitsthema wählte ich „Neue Spielregeln beim Betriebsübergang – Die Neuerungen des § 613a BGB“, ein damals sehr aktuelles Thema, nachdem der Gesetzgeber diese Vorschrift um zwei Absätze zur Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ergänzt hatte.

Insoweit hat mich also insbesondere die Diplomarbeit dazu motiviert, den akademischen Weg weiter zu verfolgen.

Welche Schwerpunkte hatten Sie belegt?

Meine Schwerpunktfächer waren „Personal, Arbeits- und Sozialrecht“ und „Unternehmen und Verwaltung“.

Wie war der Ablauf Ihrer Promotion?

Nachdem ich gemeinsam mit meinem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Mentor, Prof. Dr. Rainer Wörlen von der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden, der meine Diplomarbeit betreut hatte, einige Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften publiziert und an einigen seiner Bücher aus der Reihe „Lernen im Dialog“ mitgearbeitet hatte, fragte er mich, ob ich nicht über eine Promotion nachdenken möchte. Bis dahin war mir überhaupt nicht bewusst, dass auch Fachhochschulabsolventen promovieren können. Ich kann mich noch genau erinnern, wie euphorisch ich auf diesen Vorschlag reagiert habe, weshalb dieser natürlich sofort meine Zustimmung fand.

Daraufhin setzte sich Prof. Dr. Wörlen dafür ein, einen Universitätsprofessor zu finden, der mich als Doktorandin annimmt. So landete ich schließlich bei meinem Doktorvater, Prof. Dr. Thomas Hoeren, dem Leiter der „Zivilrechtlichen Abteilung“ des Instituts für Informations-, Telekommu-nikations- und Medienrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Nach Durchsicht meiner Diplomarbeit und einem anschließenden persönlichen Gespräch in Münster, während dessen auch das Thema meiner Dissertation festgelegt wurde – „IT-Outsourcing und Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB – arbeitnehmererfindungsrechtliche und arbeitnehmerurheberrechtliche Problemlösungen“ – nahm mich Prof. Dr. Hoeren als Doktorandin an.

Nachdem mir im Juli 2005 die schriftliche Bestätigung hierüber vorlag, beantragte Prof. Dr. Wörlen über das Rektorat die Zuweisung einer Halbtagsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden, die vom Thüringer Kultusministerium im Rahmen eines sogenannten „kooperativen Promotionsverfahrens“ gefördert wurde. Diese Stelle erhielt ich mit Wirkung vom 1. Januar 2006. Der Arbeitsvertrag war zunächst bis zum 31. Dezember 2007 befristet und wurde bis zum 30. September 2008 verlängert. Über diese Halbtagsstelle konnte ich einen Teil meiner Lebenshaltungs- und Promotionskosten decken. Denn eine Promotion kostet nicht nur den rein geistigen Beitrag, sondern tatsächlich auch Geld. So mussten Gebühren für die externe Bücherleihe, Kosten für den Bücherkauf, Fahrt- und Übernachtungskosten zu externen Bibliotheken, in denen eine Leihe nicht möglich war, Kopierkosten und das Verlegen der Dissertation finanziert werden.

Einmal jährlich fanden in Münster Doktorandenseminare statt, in denen alle Doktoranden von Prof Dr. Hoeren einen Vortrag über ihr Promotionsthema, ihr Forschungskonzept und ihre bis dahin erarbeiteten Forschungsergebnisse halten durften, Tipps zur Anfertigung der Arbeit erhielten und untereinander ihre Erfahrungen austauschen konnten. Die Endfassung meiner Dissertation habe ich im April 2008 nach Münster geschickt. Im Juni 2008 lagen schließlich das Erst- und Zweitgutachten mit der Bewertung „magna cum laude“ vor. Das Erstgutachten wurde von Prof. Dr. Hoeren angefertigt. Das Zweitgutachten erstellte auf Prof. Dr. Hoerens Vorschlag hin Prof. Dr. Wörlen. Insoweit verlief die Kooperation zwischen der Westfälischen Wilhelm-Universität in Münster und der Hochschule Schmalkalden völlig unkompliziert und reibungslos.

Mit dieser Note im Gepäck bin ich dann zur mündlichen Prüfung, dem „Rigorosum“, nach Münster gefahren, das dort am 11. November 2008 stattgefunden hat. Im unmittelbaren Anschluss daran, habe ich mit meiner Familie und Prof. Dr. Wörlen vor Ort die bestandene Prüfung mit der Verleihung des Doktorhutes gebührend gefeiert. Meine Dissertation wurde 2009 in der Schriftenreihe „Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht“ (KWI) beim Carl Heymann Verlag veröffentlicht. Die offizielle Promotionsfeier zur Verleihung des Doktorgrades mit Übergabe der Doktorurkunde erfolgte am 5. November 2010 in Münster.

Wie viel Selbstdisziplin ist notwendig?

Es ist einiges an Selbstdisziplin erforderlich und dann wiederum auch überhaupt keine. Denn wenn einem das Forschen Spaß macht, muss man sich nicht sehr dazu zwingen. Insoweit verhält es sich ähnlich wie mit einem Hobby, dem man in seiner Freizeit nachgeht; wobei die Promotion im Gegensatz zum Hobby sozusagen ein Fulltime-Job ist, der auch vor Wochenenden und Nachtschichten nicht Halt macht. So manches Mal hatte ich zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens meine kreativste und produktivste Phase. Allerdings ist die Zeit, in der man promoviert, auch geprägt von einer gewissen Monotonie, wie ständigen Bibliotheksbesuchen, stundenlangem Lesen und Schreiben am Computer. Manchmal liest man tagelang und bringt trotzdem kein einziges Wort zu Papier. Das kann dann durchaus auch frustrierend sein. Nur insoweit ist ein gewisses Maß an Selbstdisziplin erforderlich. Man darf nicht aufgeben, auch wenn man einmal von unproduktiven Phasen heimgesucht wird.

Welche Tipps würden Sie künftigen Doktoranden mit auf den Weg geben?

Mein Tipp lautet: Promovieren Sie nur, wenn Sie sich für das wissenschaftliche Arbeiten leidenschaftlich begeistern können, ansonsten lassen Sie besser die Finger davon! Sollte die Forschung indessen Ihre Leidenschaft sein, dann besteht die Kunst einer erfolgreichen Doktorarbeit darin, einen komplizierten Sachverhalt mit kurzen und prägnanten Sätzen möglichst leicht verständlich darzustellen. Die Verwendung von Schachtelsätzen und Fremdwörtern ist dabei nicht unbedingt zweckdienlich.

Außerdem sollten Sie bemüht sein, die Dissertation so schnell wie möglich fertigzustellen, da eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung dazu führen kann, dass Sie Teile Ihrer Dissertation überarbeiten müssen. Im Worst-Case-Szenario kann eine solche gesetzgeberische Änderung sogar Ihre Arbeit vollständig zunichtemachen.

Wie wichtig ist die Spezialisierung?

Die Spezialisierung ist im Hinblick auf eine Promotion insoweit wichtig, dass man sich mit dem Rechtsgebiet, in dem man promoviert, intensiver auseinandergesetzt und detailliertere Kenntnisse erworben haben muss, die für eine Promotion in jedem Fall erforderlich sind. Es heißt ja nicht umsonst sprichwörtlich „Der Teufel steckt im Detail.“ Im Rahmen einer Promotion geht es schließlich darum, detaillierte Rechtsprobleme zu analysieren und hierfür eine plausible, mit unserer Rechtsordnung zu vereinbarende Lösung aufzuzeigen.

In welchen Bereichen sehen Sie Potenzial?

Potenziale sehe ich in allen Rechtsbereichen. Es kommt aus meiner Sicht nicht darauf an, auf welches Rechtsgebiet man sich spezialisiert. In jedem Bereich gibt es immer wieder offene Rechtsfragen, die einer Lösung zugeführt werden müssen. Viel wichtiger ist meiner Meinung nach, dass man ein Rechtsgebiet wählt, das man spannend findet, für das man sich mehr begeistert als für andere.

Welche Ziele sollte man verfolgen?

Zunächst sollte das erklärte Ziel einer Promotion selbstverständlich die Erlangung des Doktortitels sein. Schließlich möchte man seine eigene, unter anderem jahrelange Arbeit entsprechend anerkannt sehen. Tatsächlich sollte man im Rahmen einer Promotion aber auch das Ziel verfolgen, einen essentiellen Beitrag zur wissenschaftlichen Literatur zu leisten. Denn die im Rahmen der Bearbeitung des Promotionsthemas entwickelten Lösungen werden unter Umständen Auswirkungen auf Rechtsprechung und Lehre haben. Mein ganz persönliches Ziel war daneben, mir selbst zu beweisen, dass ich die Kenntnisse und die Fähigkeiten besitze, um eine Promotion erfolgreich abzuschließen. Oder einfacher ausgedrückt: Ich wollte wissen, ob ich es „draufhabe“!

 

 

Dr. Mario Wilhelm

Schmalkalder Hochschulabsolvent Dr. Mario Wilhelm ist promoviert worden 

Dr. Mario Wilhelm, der bereits sein Diplom sowie den Masterabschluss an der Hochschule Schmalkalden erlangt hat, ist nun promoviert worden. Die Kooperationspromotion erfolgte mit der Universität Bamberg und wurde von Professor Dr. Uwe Hofmann sowie Professor Dr. Thomas Egner betreut. Seine Freude am wissenschaftlichen Arbeiten wurde bereits durch die Fachseminare der beiden Studiengänge gelegt, erklärte Wilhelm, der den Steuer- sowie Insolvenzschwerpunkt belegt hatte: „Die Themengebiete meiner beiden Abschlussarbeiten habe ich bewusst jeweils auf einen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt aufgeteilt.“ So konnte er sich als Wirtschaftsjurist in beiden Themenfeldern beweisen und ausloten, welcher Bereich ihm näher liege. Professor Hofmann, der dessen Masterthesis betreute, informierte ihn über die mögliche Fortsetzung des wissenschaftlichen Arbeitens mit ihm und stellte den Kontakt mit der Universität Bamberg her.

So lernte Wilhelm im Frühjahr 2011 seinen späteren Doktorvater, Professor Egner, kennen. Nach einem lockeren Treffen, bei dem über das grobe Forschungsgebiet gesprochen wurde, musste die Zulassung zur Promotion geklärt werden. Dadurch, dass Wilhelm „kein reiner BWL-Student“ war, galt es, Inhalte nachzuholen. Dazu zählte „die Teilnahme an vier betriebswirtschaftlichen Seminaren einschließlich der Abgabe von drei Seminararbeiten und Teilnahme an einer Prüfung.“ Mitte 2013 erhielt er die Zulassung zum Promotionsstudium. Allerdings konnte er ab 2012 bereits an den jährlichen Seminaren seines Doktorvaters teilnehmen. Dort lernte er die internen und externen Doktoranden kennen, die sich gegenseitig die Zwischenergebnisse ihrer Dissertationen vorstellten. 

Im Februar 2015 verbrachte Wilhelm einen Monat am Lehrstuhl in Bamberg. Vor allem der ständige Austausch zwischen Doktorvater und wissenschaftlichen Mitarbeitern sei dort sehr hilfreich gewesen. An Wochenenden und nach Feierabend nahm er die restliche Ausarbeitung seiner Dissertation vor – im Wechsel zwischen zu Hause und der Universitätsbibliothek Bamberg. „Nach einigen Abstimmungsrunden mit meinem Doktorvater wurden in einer letzten Besprechung gemeinsam mit Professor Egner und Professor Hofmann die Form und der Aufbau der finalen Fassung festgelegt. So konnte ich schließlich im April 2018 die Dissertation einreichen“, so Wilhelm. Er forschte zum Thema „Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) – Was bleibt von der Verrechnungspreispraxis?“. Dabei ging er der Frage nach, ob mit der GKKB tatsächlich die bereits zum Großteil bekannten Probleme der Verrechnungspraxis entfallen, alles beim „Alten“ bleibt oder ein noch komplexerer Mechanismus durch ein Nebeneinander von Fremdvergleich- und Aufteilungsmechanismus geschaffen wird. Er kam zu dem Ergebnis, dass sich die Verrechnungspreisprobleme lediglich in die GKKB hinein verlagern. Sowohl aus der Perspektive des Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung würden sich Planungsunsicherheiten und Befolgungskosten ergeben. Laut Wilhelm sei daher an dem Grundsatz des Fremdvergleichs festzuhalten und über die Einführung einer weiteren Verrechnungspreismethode mit der formelbasierten transaktionsbezogenen Ergebnisaufteilungsmethode nachzudenken. „Es braucht viel Fleiß, Durchhaltevermögen und immer eine Portion guter Laune, bei herrlichem Sonnenschein das Studium der Fachliteratur zu betreiben. Es gibt Momente, an denen der Abschluss einer solchen Arbeit unmöglich scheint, aber genauso oft gibt es die Augenblicke, in denen sich ein passendes Puzzlestück findet und sich das große Ganze schärft“, erinnert er sich.

Seine Tätigkeit als „Leiter Recht“ bei Habermaass habe ihm bei seiner Ausarbeitung sehr geholfen. Denn durch die Verantwortung der Dokumentation der Verrechnungspreise bestehe ein praktischer Bezugspunkt zu seinem Dissertationsthema. Zudem wirkte sich die langjährige Bürogemeinschaft mit den Abteilungen Controlling und Business Intelligence positiv auf das allgemeine betriebswirtschaftliche Verständnis aus. Der Austausch fand dort regelmäßig zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen statt. Wilhelm resümiert, dass letztlich das Bewusstsein vorhanden sein müsse, dass sich das Promotionsstudium über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren erstrecke. „Es ist zudem zu raten, dass jeder Interessierte sich im Vorfeld zu dem Entschluss der Promotion beispielsweise in der Universitätsbibliothek Bamberg veröffentlichte Dissertationen aus der Schriftenreihe „Unternehmen und Steuern“ anschaut, um einen Eindruck über den Umfang und den Aufbau einer Dissertation und dem dazugehörigen Forschungsansatz zu gewinnen. Ansonsten gilt, wer die Willensstärke hat und ein Ziel vor Augen, der kann den steinigen Weg erfolgreich bestreiten.“