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Mediation und Konfliktlösung

Die Faszination der Mediation liegt in der Tatsache, dass sich die streitenden Parteien eines unparteilichen Dritten bedienen. Entsprechend den Grundlagen des Harvard-Konzepts für Verhandlungen werden Interessen, nicht Positionen in den Mittelpunkt gerückt. Die Erarbeitung der Lösung erfolgt durch die Konfliktparteien. Dies unterscheidet den Mediator vom Schiedsrichter und soll eine nachhaltige Lösung, nicht nur eine bloße Befriedung ermöglichen. Durch die außergerichtliche Einigung können Kosten und enorm viel Zeit gespart werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Spruchkörper der Justiz häufig auf einen Vergleich drängen, was vor dem Hintergrund der anwaltlichen Gebührenstrukturen des RVG eine zusätzliche Belastung für die Parteien darstellt. Der außergerichtlichen Einigung ist daher in den allermeisten Fällen der Vorrang einzuräumen.

Die Bedeutung des Mediationskonzepts zeigt sich in der Aufmerksamkeit, welche die Methode in den vergangenen Jahren von gesetzgeberischer Seite erfahren hat. Auf europäischer Ebene regelt die Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG) bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, mit dem Ziel "den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird." (Art. 1 der RL). Das deutsche Mediationsgesetz (Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012, BGBl. I S. 1577) regelt in Umsetzung der Richtlinie insbesondere das Verfahren, die Aufgaben des Mediators und dessen Pflichten, insbesondere die Verschwiegenheitspflicht, sowie Vorgaben für die Aus- und Fortbildung der Mediatoren.

Prof. Dr. Schneider hat eine Ausbildung zum Mediator an der Fernuniversität Hagen absolviert und begleitet und leitet neben den Forschungen zu diesem Thema Verhandlungen und Mediationsverfahren.

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