Immobilien und Recht
Immobilienrecht und –management sind eng mit einander verwoben. Das iusQ erforscht die Verknüpfungen beider Bereiche miteinander unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Planungsrecht.
Immobilien sind in vielfacher Hinsicht rechtlichen Zwängen unterworfen. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z.B. des Bau- oder Denkmalschutzrechts, aber auch des Steuerrechts) beschränken den Eigentümer gleichermaßen wie zivilrechtliche Regelungen (z.B. des Grundbuch-, Nachbar- oder des Mietrechts). Letztlich gilt es, der grundrechtlichen Eigentumsgewährleistung des Grundgesetzes durch die Formulierung von verhältnismäßigen Inhalts und Schrankenbestimmungen gerecht zu werden.
Die Professur beleuchtet in Lehre und Forschung Fragen des Immobilienrecht und -managements. Dabei werden betriebswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Fragen zusammen beleuchtet. Hierzu gehören z.B. die wirtschaftliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, der Erwerbs- und Veräußerungsvorgang (einschließlich der Vermittlung), Belastungen des Eigentums wie auch die grundstücksrechtliche Vermögensnachfolge. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verknüpfung zum Planungs- und Umweltrecht.
Prof. Dr. Schneider ist als Gutachter auf den Gebieten des öffentlichen und privaten Immobilienrechts tätig.