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Die Hochschule Schmalkalden und der Krieg in der Ukraine

Herzlich willkommen an der Hochschule Schmalkalden!

Diese Überblicksseite gibt Orientierung zur (a) Position der Hochschule im Ukraine-Konflikt, (b) den Zugangswegen insb. für Studierende, den (c) für Ihre Situation zuständigen Ansprechpartnern und (d) Unterstützungsangebote. Bitte beachten Sie, dass diese Seite fortlaufend aktualisiert wird.

(a) Position

Die Hochschule verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine und sorgt sich um die hiervon betroffenen Menschen. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Mitgliedern der fünf ukrainischen Partnerhochschulen.  Die Position der Hochschule hat ihr Präsident, Prof. Dr. Gundolf Baier, in einer Pressemeldung zum Ausdruck gebracht; die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zudem in einer Resolution zum Krieg in der Ukraine. Ausgehend hiervon und die sog. „Lübecker Erklärung“ aus dem März 2022 unterstreichend hält die Hochschule Beratungs- und Unterstützungsangebote vor, zu der diese Seite erste Orientierung bietet.

(b) Zugangswege

Die Hochschule bietet die kurzfristige Aufnahme ukrainischer Studierender an. Hierbei sind grundsätzlich zwei verschiedene Wege denkbar, über die das u.s. Schaubild informiert:

Kurzfristiger Hochschulzugang aufgrund des Krieges in der Ukraine angestrebt

Austauschstudium

Vollzeitstudium

Die Hochschule nimmt Studierende ukrainischer Hochschulen sofort zum Sommersemester 2022 auf, um ein oder zwei Semester Lehrveranstaltungen des Exchange-Lehrangebotes zu studieren und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Credits an die Heimathochschule zu übertragen.

Hierzu erfolgt eine Immatrikulation als „Exchange“, weshalb insb. folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen: (a) Hochschulzugangsberechtigung, (b) Krankenversicherungsmitgliedschaft, (c) Immatrikulationsnachweis der Heimathochschule und (d) Zahlung des Semesterbeitrages (ca. 130 Euro). Sollten einzelne Dokumente aufgrund des Krieges zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegen, findet sich eine Lösung.

Die Hochschule nimmt Studierende auf, um ihr Studium fortzuführen bzw. neu zu beginnen. Hierbei werden ein Abschluss und ggf. ein „Credit Transfer“ angestrebt. Beachten Sie, dass die meisten Bachelorstudiengänge in Deutsch angeboten werden (Ausnahme International Business and Economics). Ferner gibt es deutsch- und englischsprachige Masterstudiengänge, für die zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Hierzu erfolgt eine Immatrikulation als „Degree Seeker“, weshalb insb. folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen: (a) Hochschulzugangsberechtigung, (b) Krankenversicherungsmitgliedschaft, (c) gesonderter Nachweis der Unterrichtssprache und (d) Zahlung des Semesterbeitrages (ca. 130 Euro). Sollten einzelne Dokumente aufgrund des Krieges zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegen, findet sich eine Lösung.

Sollten Sie Fragen zu den Zugangswegen und ihren Voraussetzungen haben, kontaktieren Sie bitte jederzeit die u.g. Ansprechpersonen. Sollten Sie lehrendes oder forschendes Mitglied einer unserer Partnerhochschulen sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls an u.g. Ansprechpersonen.

 

(c) Ansprechpersonen
 

Aufnahme an der Hochschule

Bitte entscheiden Sie, welche der o.g. Zugangswege Sie anstreben. Sodann melden Sie Ihren Zuzug bitte via „ukraine(at)hs-schmalkalden.de“ an. Das Dezernat „Studium und Internationales“ wird sodann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Sie zu den Aufnahmeformalia beraten.

Zuzug als Student/in
ohne angestrebten Geflüchtetenstatus

Zuzug als Student/in
mit angestrebtem Geflüchtetenstatus - Exchange-Studierende

Zuzug als Student/in mit angestrebtem Geflüchtetenstatus - Degree-Seeking-Studierende

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine kurzfristig Aufnahme an der Hochschule Schmalkalden anstreben, jedoch nicht im Rahmen einer Flucht, sondern als reguläre Studierende, berät Sie die Hochschule zu Ihren persönlichen Lebensumständen inkl. passendem Wohnraum; diese sind i. d. R. von Ihnen selbst zu finanzieren. Bitte wenden Sie sich hierzu an „ukraine@hs-schmalkalden.de“. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich dennoch bei der Ausländerbehörde melden müssen.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine kurzfristig Aufnahme an der Hochschule Schmalkalden anstreben und dies im Rahmen einer Fluchtsituation tun, ergeben sich hieraus weitere Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten. In diesem Fall registrieren Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde und erbitten eine Fiktionsbescheinigung. Wenn Sie als Exchange-Studierender immatrikuliert werden, melden Sie sich bitte auch beim Jobcenter. Hier wird geprüft, ob Sie nach SGB II Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Kosten der Unterkunft, etc. haben.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine kurzfristig Aufnahme an der Hochschule Schmalkalden anstreben und dies im Rahmen einer Fluchtsituation tun, ergeben sich hieraus weitere Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten. In diesem Fall registrieren Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde und erbitten eine Fiktionsbescheinigung. Wenn Sie als Degree-Seeking-Studierender immatrikuliert werden, wenden Sie sich bitte auch an das BAföG-Amt. Hier wird geprüft, ob Sie unter Berücksichtigung des §24 Aufenthaltsgesetz Anspruch auf BAföG geltend machen können.

Direkte Ansprechpartner sind demnach die Ausländerbehörde Schmalkalden-Meiningen, das Jobcenter Schmalkalden-Meiningen und die BAföG-Beratung des Studierendenwerks in Schmalkalden. Bestehen Ihrerseits Fragen zu nötigen Amtswegen und dem Antritt können Sie sich jederzeit auch an ukraine(at)hs-schmalkalden.de wenden, die Beratung kann hier gerne auch in ukrainischer Sprache erfolgen.

 

(d) Finanzierung und Unterstützung

Die Hochschule unterstützt ukrainische Incomings im Rahmen ihrer Beratungsangebote sowie finanziell über die ihnen zur Verfügung stehenden Dritt- und Mobilitätsmittel sowie in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hochschule Schmalkalden e.V.

Wenn Sie einen Finanzierungsbedarf haben, kommen je nach Situation folgende Optionen infrage:

Exchange Studierende, die als Gast- oder Austauschstudierende keinen Abschluss an der HSM anstreben

Degree-Seeking-Studierende

Wenn Sie sich als Gast- oder Austauschstudierender immatrikulieren wollen und dabei keinen Abschluss an der HSM anstreben, können Sie kein BAföG beantragen. Stattdessen können Sie beim Jobcenter Leistungen nach SGB II beantragen.

Wenn Sie sich regulär zum Studium an der Hochschule Schmalkalden immatrikulieren und beabsichtigen an der Hochschule Ihren Abschluss zu machen, entfällt Ihr Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Nichts destotrotz können Sie nun auch unter Berücksichtigung des § 24 des Aufenthaltsgesetzes BAföG beantragen.

Hilfreich könnten für Sie noch folgende Links sein; auch diese Liste erweitern wir sukzessive:

Wenn Sie in Schmalkalden leben und selbst ehrenamtlich helfen oder Wohnraum anbieten möchten, erfasst das zuständige Landratsamt Ihre Bereitschaft. Wenn Sie an der Hochschule Schmalkalden studieren und vor Ort ehrenamtlich helfen möchten, erfasst das Dezernat „Studium und Internationales“ Ihre Bereitschaft.


Einige der Maßnahmen werden durch den DAAD und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.