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Nachteilsausgleich

Allgemeine Informationen zu Nachteilsausgleichen

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen während des Studiums, kann es sein, dass Studierende Schwierigkeiten bei der Organisation des Studiums oder bei der Durchführung von Prüfungen bekommen. In diesen Fällen haben Studierende mit Beeinträchtigung die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Auf diese Weise wird eine chancengleiche Teilhabe am Studium und an Prüfungen ermöglicht. Nachteilsausgleiche stellen keine Bevorzugung dar, sondern sollen zu Chancengleichheit führen, was sich aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten lässt.

Als Nachteilsausgleich können je nach Einzelfall verschiedene Formen in Frage kommen wie z. B. die individuelle Anpassung von Lehr- und Prüfungsbedingungen.

Beantragung Nachteilsausgleich

Um einen Nachteilsausgleich in Prüfungen und/oder für die Organisation des Studiums in Anspruch nehmen zu können, muss bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss der Fakultät ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, indem Auswirkungen der Beeinträchtigung auf Prüfungen oder die Durchführung/Organisation des Studiums beschrieben werden. Dabei muss nicht zwingend auf die Diagnose eingegangen werden.

In dem Antrag muss ein Vorschlag angegeben sein, wie ein passender Nachteilsausgleich aussehen könnte. Zusammen mit dem Antrag muss ein geeigneter Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung eingereicht werden. Hinsichtlich der Bearbeitungszeit, sollte der Antrag möglichst frühzeitig (sechs bis acht Wochen im Voraus) eingereicht werden.

Nachteilsausgleiche, die innerhalb des Studiums aufgrund Beeinträchtigungen gewährt werden, dürfen nicht in Zeugnissen erwähnt werden. Es besteht kein Recht auf einen bestimmten Nachteilsausgleich.

Antragsformular

Um das Formulieren des Antrags auf Nachteilsausgleich zu erleichtern, steht  ein Formular zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular muss rechtzeitig bei dem zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Es ist auch weiterhin möglich formlose Anträge zu stellen, die Inhalte des Antragformulars können dann als Orientierungshilfe dienen.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Application for compensation for disadvantages (english Version)

Informationsbroschüre Nachteilsausgleich

Bei Fragen und Unterstüzungsbedarf bei der Antragstellung steht die Diversitätsbeauftragte zur Verfügung.