Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seitenende springen

Projekt "Drohnen-Recht - Recht der unbemannten Luftfahrt"

Der technische Fortschritt und das globale Wirtschaften gehen einer rechtlichen Betrachtung und - falls erforderlich - Regelung häufig voraus. Hierdurch entstehen neue oder erweitern sich bestehende Rechtsgebiete. Das Recht der unbemannten Luftfahrt ist ein solches aufstrebendes Thema, das mit der Erweiterung der zivilen Nutzung von Drohnen (Unmanned aircraft, UA, oder Unmanned Aircraft System, UAS), in der Regel Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter, in Zukunft vehement an Bedeutung gewinnen wird. Über den militärischen Einsatz hinaus wird die Technik bereits z.B. bei der Polizei, im Sicherheitsgewerbe, von Rettungskräften, im Bauwesen, in der Wissenschaft, im Vermessungswesen, der Landwirtschaft, für den Personentransport oder im Naturschutz angewandt. In Zukunft werden weitere Anwendungsgebiete, wie z.B. die Luftfracht und -lieferung, hinzukommen. Auch die private Nutzung nimmt stetig zu, auch wenn die reinen Freizeitflugmodelle nicht zu den unbemannten Luftfahrzeugen zählen.

Die Forschung im Bereich des "Roboter-Rechts" konzentriert sich derzeit vornehmlich auf intelligente Mobilitätskonzepte, insbesondere das bemannte, aber autonome Fahren. Das Luftfahrtrecht und die damit einhergehenden Herausforderungen unbemannter Fluggeräte werden dagegen vernachlässigt.

Zwar ist der öffentlich-rechtliche (luftverkehrsrechtliche) Rahmen durch den Gesetzgeber mit der neuen Drohnen-Verordnung (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017, BGBl. 2017 I, S. 683) zunächst gesetzt worden. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat im Auftrag der Europäischen Kommission bestimmte Vorgaben erarbeitet. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung über die offenen Fragen des Einsatzes von Drohnen hat aber bisher nur rudimentär stattgefunden. Hinzu kommt, dass die luftverkehrsrechtliche Betrachtung nur einen rechtlichen Aspekt darstellt. Die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge wirft weitergehende Fragen auf, die insbesondere privatrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Natur sind. Dies gilt insbesondere für betroffene Grundstückseigentümer oder Menschen, die mittels Aufnahmen beabsichtigt oder unbeabsichtigt gefilmt werden. Auch die Sicherheitsgesetze werden in Zukunft fortgeschrieben werden, um einen adäquaten Einsatz der unbemannten Fluggeräte rechtssicher zu ermöglichen.

Weiterer Untersuchungsgegenstand soll die Erforschung der Auswirkungen des Drohnenbetriebs auf die Unternehmenssicherheit sein. Gerade im Bereich der Abwehrmöglichkeiten (z.B. Abschuss, Einsatz von Raubvögeln, Vernebelung, Abfangeinrichtungen) ergeben sich neue technische Möglichkeiten, deren rechtliche Relevanz derzeit noch nicht untersucht ist.

Informationen zur Kooperation mit der Thüringer Polizeihochschule finden Sie hier.