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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Schmalkalden

Die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen sind durch das Thüringer Hochschulgesetz § 67 in der Fassung vom 10. Mai 2018 (GVBI. S. 149) geregelt.

Zum Studium an der Hochschule Schmalkalden berechtigt:

  • die allgemeine Hochschulreife
  • die Fachhochschulreife
  • die fachgebundene Hochschulreife
  • das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder zum staatlich geprüften Betriebswirt
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen beruflichen Fortbildung, sofern durch Rechtsverordnung anerkannt
     

Besonderer Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte - § 70 Abs. 1 ThürHG
"Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachweisen, können für die Dauer von mindestens einem bis höchstens zwei Semestern auf Probe ein Studium aufnehmen. Nach Ablauf des Probezeitraums entscheidet die Hochschule auf der Grundlage der während des Studiums nach Satz 1 erbrachten Leistungen über die endgültige Einschreibung; die Hochschule entscheidet auch über die weitere Anrechnung der während des Studiums nach Satz 1 erbrachten Leistungen. Das Nähere über das Studium nach Satz 1, die Zugangsvoraussetzungen und die während dieses Studiums zu erbringenden Leistungen regeln die Hochschulen im Rahmen ihrer Satzungen."

§ 70 Abs. 2 ThürHG
"Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang auch das Bestehen einer Eingangsprüfung. Näheres über die Eingangsprüfung regeln gegebenenfalls die Satzungen der Hochschule."

Vorpraktikum: Im Bachelorstudiengang Maschinenbau ist ein vierwöchiges Vorpraktikum in einem Unternehmen erforderlich. Nähere Informationen zum Vorpraktikum finden Sie auch auf der Seite der Fakultät Maschinenbau

Ausländische und staatenlose Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über das International Office bewerben. Eine Online-Bewerbung ist nicht möglich.

Nähere Auskünfte darüber erteilt das International Office der Hochschule Schmalkalden.


Beschränkungen (NC-Fächer)

Informationen zu den möglichen Zulassungsbeschränkungen an der Hochschule Schmalkalden finden Sie in der Auflistung der angebotenen Bachelorstudiengänge. Wenn ein Studiengang zulassungsfrei ist, bedeutet dies, dass die Platzanzahl für Studienanfänger nicht beschränkt ist. In diese Studiengänge wird jeder Bewerber eingeschrieben, der über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.


Gasthörer/Zweithörer

Gasthörer ist, wer von der Hochschule auf Antrag zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen wurde. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

An einer anderen Hochschule immatrikulierte Studierende können auf Antrag als Zweithörer zum Besuch von Lehrveranstaltungen berechtigt und zu Prüfungen zugelassen werden.


Beiträge

Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks zahlen alle Studierenden einen Semesterbeitrag, der von den Hochschulen bei der Rückmeldung eingezogen wird. Dabei ist die Höhe des eigentlichen Semesterbeitrages, der vom Studierendenwerk zur Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird, für alle Studierenden gleich. Den aktuellen Semesterbeitrag finden Sie hier.

Aus den Semesterbeiträgen werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanzielle Mitteln gefördert.

Krankenversicherung

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).

Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.

Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0001281 an