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Outgoing Studierendenmobilität (SM)

Für ein oder zwei Semester ins Ausland!

Während Ihres Studiums an der Hochschule Schmalkalden haben Sie die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren – in einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt sogar verpflichtend. Unsere Hochschule pflegt zahlreiche Partnerschaften mit renommierten Hochschulen in Europa – ein Aufenthalt dort bietet die Gelegenheit, in ein neues akademisches Umfeld einzutauchen und internationale Kontakte zu knüpfen.

Vorteile eines Erasmus+ Auslandsstudiums oder -praktikums

Mit Erasmus+ können Sie einen akademischen Auslandsaufenthalt an einer Gasthochschule ohne zusätzliche Studiengebühren realisieren. Sie erhalten in der Regel finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Erasmus+ Programms, um Ihre Studienaufenthalte und Praktika im Ausland zu erleichtern. Bestimmte Zielgruppen können von zusätzlichen Förderungen profitieren. Ihre im Ausland erbrachten Leistungen werden im Rahmen des European Credit Transfer Systems (ECTS) sowie durch das Diploma Supplement und den Europass an der Hochschule Schmalkalden anerkannt. Sowohl die Hochschule Schmalkalden als auch Ihre Gasthochschule bieten umfassende Unterstützung bei der Planung und Durchführung Ihres Aufenthalts. Dank des EU-Praktikumsvertrags sind Ihre Praktikumstätigkeiten gesichert.

Veranstaltungen und Informationen zu Erasmus+

Die Hochschule Schmalkalden bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Erasmus+ an. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über das Programm und können offene Fragen klären. Die Informationsveranstaltungen finden mindestens einmal pro Semester (in Präsenz und online) statt. Für mehr Informationen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Studierendenmobilität unter io-mobility(at)hs-schmalkalden.de zur Verfügung.

Bewerbung und Vorbereitung

Nach Nominierung durch Ihre Fakultät erhalten Sie eine E-Mail von Ihrer/m Erasmus+-Koordinator:in inklusive einem Antrag auf Erasmus+-Förderung. Wichtig: Sollten Sie weitere Förderungen erhalten, informieren Sie uns bitte unbedingt darüber.

  • Bewerbungsfristen: Informieren Sie sich mindestens 4 Monate vor Beginn der Mobilität über die Bewerbungsfristen für Ihr Erasmus+ Auslandsstudium bei Ihrem/r Mobilitätskoordinator/in.

  • Bewerbungsunterlagen: Reichen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein. Dazu gehören in der Regel ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf, sowie aktuelle Leistungs- und Sprachnachweise.

  • Bewerbungskriterien: Um sich für das Erasmus+ Programm zu bewerben, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie akademische Leistungen, Studienfortschritt, Sprachkenntnisse sowie Sinn- und Passfähigkeit des Auslandsaufenthalts.

Voraussetzungen für eine Erasmus+ Förderung

Studierendenstatus: Sie sind an der Hochschule Schmalkalden immatrikuliert und haben bereits ein Studienjahr erfolgreich abgeschlossen.

Nominierung durch Ihre Fakultät und Zusage zur Anerkennung der Leistungen eines Auslandsstudiums sowie Bestätigung durch die Gasthochschule.

Vollständig eingereichte Unterlagen:

  • Learning Agreement (Link DAAD) - Das Learning Agreement enthält eine Kursübersicht sowie die Verpflichtung zur Anerkennung von Leistungen und ist Voraussetzung für das Grant Agreement. Es wird unterzeichnet durch Erasmus-Koordinator:in, Auslandskoordinator:in und Partner- hochschule.

  • Grant Agreement - Mit dem Grant Agreement, das vor Beginn der Mobilität im Original durch die/den Erasmus-Koordinator:in und die/den Studierenden unterzeichnet werden muss, erhalten Sie außerdem einen Link zum Ablegen des obligatorischen Online Linguistic Support (OLS) sowie die Erasmus-Studierendencharta mit Hinweisen zu Ihrem geplanten Aufenthalt.

Um an unseren Partneruniversitäten zu studieren, müssen Sie die entsprechenden Sprachfertigkeiten besitzen. So verlangen manche Universitäten den Nachweis von Sprachkenntnissen auf B2-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens oder einen spezifischen Sprachtest wie TOEFL oder IELTS.

Mobilitätszuschüsse

Es kann ein Studienaufenthalt im europäischen Ausland mit einer Länge von 3-12 Monaten gefördert werden. Die Erasmus-Mobilitätszuschüsse* werden nach drei Ländergruppen ausgezahlt* und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes sowie vom jeweiligen Reise- und Programmzeitpunkt ab.
*Erasmus+ KA131, *Erasmus+ KA171

Sonderförderung (Top-ups)

Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können Sonderförderungen beantragen, sogenannte Top-ups. Mit der neuen Programmgeneration von Erasmus+ möchte die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten. Durch den Abbau potenzieller Hürden und durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für weitere Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm für Personen ermöglicht werden, die bisher selten oder gar nicht die Gelegenheit für eine Auslandsmobilität hatten. Sonderförderung beantragen können Teilnehmende:

  • mit Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder

  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

  • mit chronischer Erkrankung, aufgrund der ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

  • mit Kind/ern

sowie

  • Erwerbstätige Studierende

  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker

Der Aufstockungsbetrag umfasst 250 EUR/Monat* (100 EUR/5-14 Tage, 150 EUR/15-30 Tage)
*Betrag abhängig vom Programm- und Reisezeitpunkt

Durchführung der Mobilität

Bei Ankunft an Ihrer Gasthochschule erhalten Sie eine Ankunftsbestätigung, die Sie bitte umgehend an unsere Erasmus+-Koordinator:in weiterleiten. Daraufhin wird Ihnen die erste Stipendienrate im Umfang von 70 % der Gesamtförderung ausgezahlt.

Bis spätestens fünf Wochen nach Beendigung der Mobilität müssen Sie die folgenden Dokumente bei Ihrer Erasmus+-Koordinatorin vorlegen:

  1. Transcript of Records

  2. Bestätigung der Gasthochschule über die exakte Dauer des Aufenthaltes  (Letter of Stay* – Confirmation of Arrival and Departure der Gasthochschule)

  3. Vollständig unterschriebenes Learning Agreement im Original & ggf. Changes during the Mobility – unterschrieben von Ihnen, der Hochschule Schmalkalden und von der Partneruniversität

  4. Ausdruck Ihrer Notenübersicht an der Hochschule Schmalkalden

  5. Erfahrungsbericht über den Auslandsaufenthalt sowie Erasmus EU Survey*

(*am Ende der Mobilität erhält der/die Studierende einen Link, über den er/sie den "Erasmus Survey" der EU einreichen kann. Das Einreichen dieses EU-Surveys ist Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums)

Erst wenn diese Dokumente vollständig vorliegen, darf die Auszahlung der zweiten Rate der Erasmus+ Förderung erfolgen.