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Langzeitstudiengebühren

Aktuell: Rückerstattung der Langzeitstudiengebühr (LZSG) für das WiSe 2021/2022

Gemäß § 3 der „ThürCorHVO“ werden die Langzeitstudiengebühren (LZSG) für das WiSe 2021/2022 erlassen.
In accordance with § 3 of the “ThürCorHVO”, the long-term tuition fees (LTTF) for the Winter Semester 2021/2022 will be waived.

Für die Rückerstattung bereits gezahlter LZSG füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn bis spätestens 31.07.2022 zurück an die Studierendenverwaltung (studierendenverwaltung@hs-schmalkalden.de). Das Formular finden Sie auf der Website im Downloadbereich der Studierendenverwaltung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dafür um Verständnis.

For the refund of the overpaid LTTF, please fill out the corresponding application and hand it in to the Student Administration by 31.07.2022 latest (studierendenverwaltung@hs-schmalkalden.de). You can find the form on the website of the university in the download area of the Student Administration. The processing may take some time. We ask for your understanding.

Zweite Rahmensatzung zu hochschulrechtlichen, prüfungsrechtlichen und anderen studienbezogenen Aspekten zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie an der Hochschule Schmalkalden

Gemäß § 6 der „Zweiten Rahmensatzung zu hochschulrechtlichen, prüfungsrechtlichen und anderen studienbezogenen Aspekten zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie an der Hochschule Schmalkalden“ werden die Langzeitstudiengebühren (LZSG) für das SoSe 2020, das WiSe 2020/21 und das SoSe 2021 erlassen.

In accordance with § 6 of the “Second Framework Statute on Higher Education Law, Examination Law and Other Study-Related Aspects to Mitigate the Consequences of the Corona Pandemic at Schmalkalden University of Applied Sciences”, the long-term tuition fees (LTTF) for the Summer Semester 2020, the Winter Semester 2020/21 and the Summer Semester 2021 will be waived.

Für die Rückerstattung bereits gezahlter LZSG füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn bis spätestens 31.08.21 zurück an die Studierendenverwaltung. Das Formular finden Sie hier im Downloadbereich. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dafür um Verständnis.

For the refund of the overpaid LTTF, please fill out the corresponding application and hand it in to the Student Administration by 31.08.21 latest.. You can find the form here on the website in the download area. The processing may take some time. We ask for your understanding.

Langzeitstudiengebühren

Der Thüringer Landtag hat durch eine Änderung des Hochschulgesetzes am 3. April 2003 beschlossen, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Die Thüringer Hochschulen sind in Ausführung des Gesetzes angehalten, die Gebührenpflicht zu überprüfen und ggf. die Zahlung der Gebühr bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung zu verlangen. Dieses INFO-Blatt soll über die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landes und das Verfahren an der Hochschule Schmalkalden informieren.