Umwelt- und Planungsrecht
In nahezu allen Fällen ist die Realisierung von Planungsprozessen mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Dies gilt insbesondere für den Infrastrukturbau. Die Bewertung und Verbesserung der Schutzmechanismen erfordert eine Verknüpfung zahlreicher Interessen und deren Einordnung in den rechtlichen Kontext. Hierzu gehören neben den klassisch-baurechtlichen Anforderungen z.B. immissionsschutztechnische, straßenrechtliche, wasserrechtliche, entsorgungsrechtliche oder naturschutzrechtliche Erwägungen. Der umweltrechtliche Rechtsrahmen mit zahlreichen Ge- und Verboten hat einer umfassenden Abwägungsentscheidung zu bestehen. Dabei spielen die Interessen der Nachbarn und der sonstigen Betroffenen eine entscheidende Rolle, was sich z.B. in Rechtsinstituten wie dem Gebot der Rücksichtnahme und weiteren privaten Belangen widerspiegelt.
Häufig besteht die Herausforderung in der gegenseitigen Akzeptanz der Positionen der Investoren- und Betreiberseite wie der Betroffenen und der (behördlichen, verbandlichen oder privaten) Umweltschützer. Dies bedingt ein tiefgreifendes Verständnis wirtschaftlicher, rechtlicher, technischer und ökologischer Fragestellungen.
Das iusQ versucht, planungsrechtliche Vorhaben zu verfolgen und neue Ansätze zur Bewältigung der Zielkonflikte zu eruieren. Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Ausarbeitung städtebaulicher Verträge im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne nach § 12 BauGB, die in einem besonderen Spannungsfeld zwischen öffentlichen Vorgaben und privaten Interessen stehen.
Im Aufbau ist eine Rechtsprechungssammlung zum Planungsrecht.
Es besteht die Möglichkeit der Beratung und Kooperation.
Aktuelle Publikationen zu diesem Thema finden Sie hier.