Neben den allgemeinen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsformen können auch geeignete Online-Prüfungsformen angewendet werden. Dafür werden verschiedene Begrifflichkeiten verwendet, welche nachfolgend unterschieden werden:
Digitale Prüfung
Digitale Prüfungen sind Prüfungen durch Informationsverarbeitung mithilfe begrenzter Zeichenanzahl.
Elektronische Prüfung
Elektronische Prüfungen stellen alle Prüfungen unter Einsatz von Computern oder anderen elektronischen Geräten dar.
Fernprüfung
Fernprüfungen sind alle Prüfungen ohne vorgegebenen Prüfungsraum, also außerhalb der Räume der Hochschule.
Elektronische Fernprüfung
Elektronische Fernprüfungen erfolgen außerhalb der Räume der Hochschule (online) durch synchrone Aufsicht (Menschliche Aufsicht, Video+Audio, Raumschwenk usw.) oder durch asynchrone Aufsicht (Prüfungssoftware, Proctoring). Die elektronische Fernprüfung stellt eine eigene Prüfungsform dar und bedarf einer Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung.
E-Klausur (ähnlich: Computerbasierte Prüfung, elektronische Präsenzprüfung)
E-Klausuren stellen zumeist Aufsichtsklausuren am Computer dar. Die technische Prüfungsumgebung wird mittels eines Prüfungsprogramms zur Speicherung der Klausurdaten, Übermittlung und Bereitstellung im System ermöglicht. Die Hochschule trifft dabei eine staatliche Schutzpflicht zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die E-Klausur stellt eine eigene Prüfungsform dar und bedarf einer separaten Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Online-Prüfung
Online-Prüfungen sind alle Prüfungen, die über das Internet abgelegt werden, insbesondere auf speziell durch die Hochschule dafür eingerichteten Plattformen. Online-Prüfungen stellen eine eigene Prüfungsform dar und bedürfen einer Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung. Sind E-Klausuren bereits durch die Prüfungsordnung geregelt, könnten in bestimmten Fällen auch Online-Prüfungen eingeschlossen sein.
Open-Book-Prüfung
Open-Book-Prüfungen sind Prüfungen, welche regelmäßig außerhalb der Räume der Hochschule ohne Aufsicht und mit allgemeiner oder begrenzter Zulassung von Hilfsmitteln abgelegt werden. Diese Prüfungen können als Hausarbeiten mit verkürzter Bearbeitungszeit angesehen werden und stellen somit grundsätzlich keine eigene Prüfungsform dar. Eine entsprechende Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung ist daher nicht zwingend erforderlich.
Mündliche Fernprüfung
Mündliche Fernprüfungen sind mündliche Prüfungen, welche unter Aufsicht durch Video- und Audioübertragung als Online-Videokonferenzen abgehalten werden. Diese werden grundsätzlich als mündliche Prüfung gewertet, wobei ergänzende Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung erforderlich sind.