FAQ Nach dem Urheberrecht liegt ein geschütztes Werk gem. § 2 Abs. 2 UrhG, wenn es aus einer persönlichen geistigen Schöpfung entstanden ist. Eine „persönlich geistige Schöpfung“
Einblicke in die Welt unserer Nachwuchswissenschaftler Freuen Sie sich auf interssante Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Promovierenden! Hier berichten unsere Nachwuchswissenschaftler über
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Informationen zum Kurs: Umfang: 2 SWS Lehrform: e-Learning Abschluss: Zertifikat System: Stud.IP Anmeldung: Stud.IP Soziale
Gleichstellungsbeirat Der Gleichstellungsbeirat steht der Gleichstellungsbeauftragten, ihrer Stellvertreterin und der Hochschulleitung als beratendes Gremium zur Seite und unterstützt bei allen