PO-Regelung / Umsetzung
§ 15 Rahmenprüfungs- und Rahmenstudienordnung der FH Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die wissenschaftliche Weiterbildung vom 05.08.2019
Zulässige Prüfungsformen
Zulässige Prüfungsform ist nach § 15 Abs.1 RahmenPO die elektronische Prüfung als computergestützte Prüfung an der Hochschule.
Datenschutzsicherung
Eindeutige Prüflingsidentifikation
Die eindeutige Identifizierung erfolgt nach § 15 Abs.3 RahmenPO durch ein nicht näher bestimmtes Authentifizierungsverfahren.
Prüfungsdokumentation
Sicherung der Authentizität und Unveränderlichkeit des Prüfungsergebnisses
Gemäß § 15 Abs.2 RahmenPO erfolgt eine Sicherstellung der eindeutigen, unverwechselbaren und dauerhaften Identifizierung der elektronischen Daten mit den Studierenden.
Täuschungs- und Missbrauchsprävention
Umgang mit technischen Störungen
Eine (technische) Störung oder Zeitverlust führt gemäß § 15 Abs.5 RahmenPO zu einer Schreibzeitverlängerung.
Gewährleistung technischer Voraussetzungen
Gemäß § 15 Abs.2 RahmenPO wird ein störungsfreier Prüfungsverlauf durch die Hochschule gewährleistet.
Freiwilligkeit Online-Prüfungen
Nach § 15 Abs.7 RahmenPO können elektronische Prüfungen verbindlich festgelegt werden.