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PO-Regelung / Umsetzung

§ 15 Rahmenprüfungs- und Rahmenstudienordnung der FH Erfurt für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die wissenschaftliche Weiterbildung vom 05.08.2019

Zulässige Prüfungsformen

Zulässige Prüfungsform ist nach § 15 Abs.1 RahmenPO die elektronische Prüfung als computergestützte Prüfung an der Hochschule.

Datenschutzsicherung

Eindeutige Prüflingsidentifikation

Die eindeutige Identifizierung erfolgt nach § 15 Abs.3 RahmenPO durch ein nicht näher bestimmtes Authentifizierungsverfahren.

Prüfungsdokumentation

Sicherung der Authentizität und Unveränderlichkeit des Prüfungsergebnisses

Gemäß § 15 Abs.2 RahmenPO erfolgt eine Sicherstellung der eindeutigen, unverwechselbaren und dauerhaften Identifizierung der elektronischen Daten mit den Studierenden.

Täuschungs- und Missbrauchsprävention

Umgang mit technischen Störungen

Eine (technische) Störung oder Zeitverlust führt gemäß § 15 Abs.5 RahmenPO zu einer Schreibzeitverlängerung.

Gewährleistung technischer Voraussetzungen

Gemäß § 15 Abs.2 RahmenPO wird ein störungsfreier Prüfungsverlauf durch die Hochschule gewährleistet.

Freiwilligkeit Online-Prüfungen

Nach § 15 Abs.7 RahmenPO können elektronische Prüfungen verbindlich festgelegt werden.

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