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PO-Regelung / Umsetzung

Dritte Änderungsordnung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena vom. 19.07.2022 / Dritte Änderungsordnung zur Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena vom. 19.07.2022 (RPOB

Zulässige Prüfungsformen

Zulässige Prüfungsformen sind gemäß § 13a Abs.1 RPOBA/RPOMA Online-Prüfungen über fernmündliche, IT-basierte, bzw. elektronisch visuelle und auditive Funk-, Signal- und Datenübertragung. 

Datenschutzsicherung

Nach § 13a Abs.2 RPOBA/RPOMA hat eine Aufklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfolgen, deren Speicherung gemäß Abs.4 grundsätzlich unzulässig ist. DIe Hochchule trifft nach Abs.5 eine Informationspflicht gegenüber den Prüflingen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, ihrer Rechte sowie Ansprechpersonen.

Eindeutige Prüflingsidentifikation

Die eindeutige Indentifizierung erfolgt gemäß § 13a Abs.7 RPOBA/RPOMA durch die persönliche Bekanntheit durch den Prüfer, ansonsten durch Vorzeigen der THOSKA oder eines vergleichbaren amtlichen Ausweisdokumentes über die Kamera.

Prüfungsdokumentation

Sicherung der Authentizität und Unveränderlichkeit des Prüfungsergebnisses

Die Authentifizierung erfolgt nach § 13a Abs.6 RPOBA/RPOMA durch eine hochschulinterne Anmeldung mittels Benutzername&Passwort.

Täuschungs- und Missbrauchsprävention

Zulässige Maßnahme zur Täuschungs- und Missbrauchsprävention ist nach § 13a Abs.9 RPOBA/RPOMA Human Proctoring (Audio-/Videoaufsicht).

Umgang mit technischen Störungen

Technische Störungen sind nach § 13a Abs.11 RPOBA/RPOMA durch den Prüfling umgehend zu melden. Technische Störungen führen nach Abs.12 zu einem Zeitausgleich (Verlängerung) oder Beendigung der Prüfung.

Gewährleistung technischer Voraussetzungen

Ein störungsfreier Prüfungsverlauf ist gemäß § 13a Abs.11 RPOBA/RPOMA durch die Hochschule sicherzustellen, ferner stellt die Hochschule ejne telefonische Erreichbarkeit sicher. Die Hochschule trägt nach Abs.13 die Verantwortung für die technische Sicherstellung der Prüfung. Die Prüflinge tragen die Verantwortung für geeignete Endgeräte, während die Hochschule im Bedardsfall Arbeitsplatz/Gerät zur Verfügung stellt.

Freiwilligkeit Online-Prüfungen

Gemäß § 13a Abs.2 RPOBA/RPOMA sind Online-Prüfungen nur bei Undurchführbarkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand von Präsenzprüfungen durchzuführen.

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