Forschungsgebiet Sprache und Recht
Profil
Zwischen Sprache und Recht bestehen vielfältige Bezüge. Das Forschungsgebiet beschäftigt sich in diesem Kontext mit vier einschlägigen Fragestellungen:
- Das Recht besteht aus Normen, die sprachlich verfasst sind. Die Auslegung von Rechtsnormen ist ein zentrales Problem der juristischen Methodenlehre. Insoweit wird versucht, Erkenntnisse der neueren Sprachphilosophie für deren korrekte Auslegung fruchtbar zu machen. Es geht darum, Fehler zu vermeiden, die sich aus falschen Vorstellungen über das Funktionieren von Sprache ergeben.
- Besondere arbeitsrechtliche Probleme ergeben sich aus dem Umstand, dass Belegschaften immer häufiger multinational zusammengesetzt sind. Die sich hieraus ergebenden Verständigungsprobleme sind in verschiedenen Hinsichten rechtlich relevant. Untersucht wird insoweit etwa, welche Sprachkenntnisse der Arbeitgeber von fremdsprachigen Arbeitnehmern verlangen darf, ob Stellen nur mit Muttersprachlern besetzt werden dürfen, ob der Arbeitgeber Arbeitsverträge, rechtsgeschäftliche Erklärungen und Arbeitsanweisungen in die Muttersprache des Arbeitnehmers übersetzen muss, ob ein Recht bzw. eine Pflicht des Arbeitnehmers zu sprachlicher Qualifizierung besteht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Betriebssprache eingeführt werden darf und wie die Kommunikation im multinational zusammengesetzten Betriebsrat ablaufen sollte.
- Die englische Sprache ist in vielen Lebensbereichen zu einer lingua franca geworden, so auch in der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang gibt es in einigen Ländern, darunter auch in Deutschland, Bestrebungen, Englisch in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten als Gerichtssprache zuzulassen. Das Forschungsgebiet befasst sich mit den Perspektiven und Problemen, die sich daraus ergeben.
- In der Europäischen Union gibt es 24 Amtssprachen. Untersucht werden insoweit Probleme des EU Sprachenregimes wie etwa, welche sprachlichen Rechte EU-Bürgern in der Kommunikation mit der EU zustehen, wie die interne Kommunikation innerhalb der EUInstitutionen stattfindet und stattfinden sollte und wie Rechtsnormen ausgelegt werden sollten, die in 24 sprachlichen Fassungen gleichermaßen verbindlich sind.
Veröffentlichungen (Auswahl)
On the Role of English in the post-Brexit European Union, in: International Journal of Language & Law 12, 2023, S. 31 - 47
Vom Nutzen philosophischer Sprachkritik für die Rechtswissenschaft, in: Festschrift für Klaus W. Slapnicar, 2021, S. 647 - 660
Anmerkung zum Beschluss des LAG Nürnberg vom 18.6.2020 (Kein Anspruch des Betriebsrats auf Kommunikation in deutscher Sprache), in: Neue Zeitschrift für ArbeitsrechtRechtsprechungsreport 2020, S. 532 - 534
Should a Legal Order Admit English as an Official Language Used in Court? A Critical Examination of the Discussion in Germany, in: Explorations in Law and Language (ed. by V. K. Bhatia et al.), 2014, S. 175 – 185
Betriebsrat und Sprache, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2012, S. 1260 - 1266 (gemeinsam mit J.-D. Oberrath)
100 Jahre Doppelwirkungen im Recht, in: Juristenzeitung 2011, S. 503 - 513
Hinreichende Deutschkenntnisse des Arbeitnehmers im Spiegel der Rechtsprechung, in: Neue Justiz 2011, S. 8 - 15 (gemeinsam mit J.- D. Oberrath)
Kontaktdaten
Prof. Dr. Manfred Herbert
Hochschule Schmalkalden
Fakultät Wirtschaftswissenschaften Wirtschafts- und Arbeitsrecht
E-Mail: m.herbert@hs-sm.de
Telefon:03683 6883107
Weitere Informationen
- pdf: Sprache und Recht