Sie haben die Möglichkeit als qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Probestudium zu absolvieren und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang zu erwerben.
Zum Probestudium werden Sie zugelassen, wenn Sie eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit aufweisen können. Beides muss fachlich verwandt mit dem von Ihnen angestrebten Studiengang sein.
Das Probestudium dauert zwei Semester. Es ist bestanden, wenn Sie nach diesen zwei Semestern durch die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen 30 Kreditpunkte erlangt haben. Wenn Sie das Probestudium bestanden haben, verfügen Sie über die Berechtigung zum Studium in diesem Studiengang. Alle bereits erbrachten Leistungen in diesem Studiengang werden anerkannt.
Bewerben Sie sich direkt Online und in 2 Minuten über unsere Fakultät oder über das Online-Portal der Hochschule Schmalkalden. Für die Zulassung zum Studium auf Probe ist eine umfassende Beratung der Hochschule erforderlich. Diese Beratung organisieren wir gerne für Sie.
Die Beratungsgespräche finden in der Zeit vom 01.04. – 15.09. für Bewerbungen für das Wintersemester statt.
Die Satzung der Hochschule Schmalkalden zur Regelung des Studiums auf Probe für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ist hier einsehbar.
(1) ¹ Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich verfügen und anschließend eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich nachweisen, können für die Dauer von mindestens einem bis höchstens zwei Semestern auf Probe ein Studium aufnehmen. ² Nach Ablauf des Probestudiums entscheidet die Hochschule auf der Grundlage der während des Studiums nach Satz 1 erbrachten Leistungen über das Bestehen des Probestudiums und die Fachsemestereinstufung; die während des Studiums nach Satz 1 erbrachten Leistungen werden angerechnet. ³ Dem Probestudium muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen. ⁴ Das Nähere über das Studium nach Satz 1, die Zugangsvoraussetzungen und die während dieses Studiums zu erbringenden Leistungen regeln die Hochschulen im Rahmen ihrer Satzungen.
Modul* | Fachprüfung |
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Mathematik I, II, III | Mathematik |
Atomphysik und Bauelemente | Physikalisch-technische Grundlagen |
Grundlagen der Elektrotechnik I, II, III | Grundlagen der Elektrotechnik |
Digitale Schaltungstechnik | Elektrotechnik |
Elektrische Messtechnik I, II | Elektrische Messtechnik |
Informatik I, II | Informatik |
*Diese Auswahl an Modulen stellt lediglich eine Empfehlung unserer Professoren dar. Sollten Ihre fachlichen Kompetenzen an anderer Stelle liegen können Sie jedes der Module des Grundlagenstudiums wählen um sich zu qualifizieren.