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Hochschulversammlung

Ein neues Gremium ist die Hochschulversammlung, die sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Erweiterten Senats und den externen Mitgliedern des Hochschulrats zusammensetzt.

Die Hochschulversammlung hat u.a. die Aufgabe, den Präsidenten/ die Präsidentin sowie den Kanzler/ die Kanzlerin zu wählen.

Außerdem beschließt die Hochschulversammlung über die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung. Hier wirken auch die übrigen Mitglieder des Senats (beratend) und des Hochschulrats (stimmberechtigt) mit.

Die Gleichstellungsbeauftragte und der/die Diversitätsbeauftragte sind wie ein Mitglied zu laden und haben ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht.

Auch der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Personalrats und die Schwerbehindertenvertretung sind berechtigt an den Sitzungen der Hochschulversammlung teilzunehmen und haben dabei ein Antrags- und Rederecht.

Den Vorsitz in der Hochschulversammlung – die mindestens einmal im Kalenderjahr tagt - führt der/die Hochschulratsvorsitzende.


Gesetzesgrundlage: Thüringer Hochschulgesetz, § 36.