Ein neues Gremium ist die Hochschulversammlung, die sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Erweiterten Senats und den externen Mitgliedern des Hochschulrats zusammensetzt.
Die Hochschulversammlung hat u.a. die Aufgabe, den Präsidenten/ die Präsidentin sowie den Kanzler/ die Kanzlerin zu wählen.
Außerdem beschließt die Hochschulversammlung über die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung. Hier wirken auch die übrigen Mitglieder des Senats (beratend) und des Hochschulrats (stimmberechtigt) mit.
Die Gleichstellungsbeauftragte und der/die Diversitätsbeauftragte sind wie ein Mitglied zu laden und haben ein Teilnahme-, Antrags- und Rederecht.
Auch der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Personalrats und die Schwerbehindertenvertretung sind berechtigt an den Sitzungen der Hochschulversammlung teilzunehmen und haben dabei ein Antrags- und Rederecht.
Den Vorsitz in der Hochschulversammlung – die mindestens einmal im Kalenderjahr tagt - führt der/die Hochschulratsvorsitzende.
Gesetzesgrundlage: Thüringer Hochschulgesetz, § 36.