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Fachtagung zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung

Traditionell lud Mathias Ulbrich, Professor für Arbeitsrecht an der Fakultät für Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden, zur Fachtagung „6. Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ ein. Auch in diesem Jahr musste die eintägige Konferenz wichtiger Vertreter der Politik, der Sozialpartner, der Versorgungsträger und weiterer Stake-Holder der betrieblichen Altersversorgung (bAV) coronabedingt virtuell stattfinden. Über 190 Teilnehmer diskutierten im Expertenforum über aktuelle Fragen und Entwicklungen der bAV. Auch in diesem Jahr war die Referentenliste hervorragend mit folgenden Rednern besetzt:

  • Christine Harder-Buschner, Bundesministerium der Finanzen (BMF), Unterabteilung IV C, Regierungsdirektorin
  • Pascal Kober, MdB, Bundestagsfraktion der FDP, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Markus Kurth, MdB, Bundestagsfraktion des Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Markus Leven, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat „Zusätzliche Altersvorsorge“
  • Dr. Tanja Machalet, MdB, Bundestagsfraktion der SPD, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Michael Mostert, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Abteilung Tarifrecht/-gestaltung, Fachsekretär
  • Dr. Peter Schwark, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Stellvertretender Hautgeschäftsführer
  • Bettina Schwind, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat „Zusätzliche Altersvorsorge“
  • Karsten Tacke, Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e. V. (PfalzMetall), Hauptgeschäftsführer
  • Dr. Bertram Zwanziger, Bundesarbeitsgericht, Vorsitzender Richter des 3. Senats

Im Fokus der diesjährigen Tagung stand zum einen der Koalitionsvertrag der Ampel. Dessen Aussagen zur bAV sind eher dürftig, sodass die eingeladenen Politiker viel zu erklären und zu erläutern hatten. Dabei zeigte sich, dass koalitionsintern viele wichtige Fragen noch ungeklärt sind, die dringend gelöst werden müssen.

Weiteres zentrales Thema war es, wie auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert werden sollte, um Schaden von der bAV als der zweiten Säule im deutschen System der Altersvorsorge abzuwenden. Einige Referenten setzen insoweit auf eine Verbreitung der kürzlich eingeführten Reinen Beitragszusage, die Zusagen ganz ohne Garantien zulässt. Andere fordern eine Anpassung des gesetzlichen Garantieniveaus für die herkömmliche bAV. Im Ergebnis dürfte beides erforderlich sein.

Ob und wie die Reine Beitragszusage genutzt werden kann, um den Verbreitungsgrad der bAV zu erhöhen, war ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz. Darüber hinaus gaben die für die bAV zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales und für Finanzen sowie der Vorsitzende Richter des Ruhegeldsenats beim Bundesarbeitsgericht einen Überblick über die Fragen der bAV, mit denen sie sich aktuell befassen.

"Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Tagung inhaltlich und organisatorisch wieder eine runde Sache war, wie auch die Ergebnisse der Evaluationen zeigen", so Prof. Mathias Ulbrich. "Das motiviert natürlich, die Reihe auch im Jahr 2023 weiter fortzusetzen. Mit Sicherheit wird es auch dann wieder neue Entwicklungen in der bAV geben, die ausreichend Gesprächs- und Diskussionsstoff für die dann 7. Auflage der Tagung bieten."

 

Kontakt:

Prof. Dr. Mathias Ulbrich
Fakultät Wirtschaftsrecht
Tel.: 03683 688-6113
E-Mail: m.ulbrich@hs-sm.de