Vorzulegen ist das ausgefüllte Anmeldeformular, der gültige Personalausweis oder Pass mit einem aktuellen Wohnsitznachweis.
Studierende benötigen zusätzlich ihre thoska-Karte. Externe, die noch keine thoska-Karte haben, erhalten diese in der Bibliothek gegen eine Kaution in Höhe von 10 €.
Die Anmeldedokumente können gerne vor dem Bibliothekbesuch als Scan oder digitales Foto an die Bibliothek gesendet werden.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Benutzerinnen und Benutzer die Ordnungen der Bibliothek an und erklären sich einverstanden, dass personenbezogene Daten für bibliotheksbezogene Zwecke elektronisch gespeichert werden.
Adressänderungen oder der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.
Die thoska-Karte gilt für Hochschulangehörige und Externe als Bibliotheksausweis.
Medien der Standorte A und A/LBS können ausgeliehen werden.
Von der Ausleihe ausgenommen ist der Präsenzbestand im Lesesaal (gekennzeichnet mit LS).
Eine Ausleihe erfolgt persönlich unter Vorlage des eigenen, gültigen Bibliotheksausweises. Die zu entleihenden Medien werden an der Ausleihtheke zur Verbuchung vorgelegt.
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine andere Person mit der Ausleihe von Medien zu beauftragen (siehe unten: Ausleihe für eine andere Person).
Falls das gewünschte Medium bereits entliehen ist, kann dies vorgemerkt werden.
Sobald das Medium zur Ausleihe bereit steht, erscheint ein Vermerk im Online-Benutzerkonto und man erhält eine E-Mail-Benachrichtigung.
Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist wird eine Erinnerungsmail verschickt.
Verlängerungen der Leihfrist sind bis zu dreimal möglich (sofern das Medium nicht vorgemerkt oder die Leihfrist überschritten ist):
Bei Überschreitung der Leihfrist erfolgt schriftlich ein gebührenpflichtiger Mahnbescheid.
Die Höhe der Mahngebühren ist in der Verwaltungskostenordnung festgelegt.
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine andere Person mit der Ausleihe von Medien zu beauftragen.
Die beauftragte Person muss dazu das ausgefüllte Vollmachtsformular und die thoska-Karte des Vollmachtgebers vorlegen.