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Exkursion zum Bundesgerichtshof

Gruppenbild vor den Bundesgerichtshof

Das Land Sachsen bestellte 2006 Bauleistungen für den Bau einer Straße, die absprachewidrig nicht 2006, sondern 2007 fertig gestellt wurde und sich deshalb verteuerte, da zum 1.1.2007 die Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben wurde. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Zahlung dieser drei Prozent als Verzugsschaden an das Land mit der Begründung abgewiesen, das Land hätte doch keinen Schaden, da die Steuereinnahmen ohnehin an den Fiskus zurückfließen würden.

Dieser und weitere, bisher nicht entschiedene Fälle waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) am 10. Juli 2014, der zuständig für Bausachen ist. Den Sitzungen beiwohnen konnte eine Gruppe von Studierenden der Fakultät Wirtschaftsrecht. Begleitet wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des Senats  und Prof. Dr. Matthias Werner Schneider, der das Immobilienrecht an der Fakultät Wirtschaftsrecht vertritt. So wurde ein umfassender Einblick in die Arbeit des höchsten deutschen Zivilgerichts als Revisionsinstanz gewonnen, zu dem eine Führung durch die Räumlichkeiten des BGH gehörte. Die Besonderheiten dieser einmaligen Einrichtung zeigen sich bereits an den formellen Äußerlichkeiten: strengste Sicherheitskontrollen, Ankündigung des Einzugs des Senat durch den Gerichtsdiener, stehende Plädoyers der Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof und purpurne Roben sind nur einige Beispiele. Die Bibliothek des Gerichtshofs mit über 500.000 Werken ist die größte Gerichtsbibliothek in der Bundesrepublik. Dies setzt den Rahmen, um auf höchstem Niveau mit 128 Bundesrichterinnen und Bundesrichtern Instanzurteile auf Rechtsfehler zu überprüfen.

Im Rahmen einer Stadtführung „Karlsruhe im Recht“ wurde die rechtsstaatliche Bedeutung der ehemaligen Landeshauptstadt erlebbar gemacht: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Oberlandesgericht und Bundesanwaltschaft – so viel Rechtsgeschichte und Rechtssprechung an einem Ort ist einmalig in Deutschland.

Die Klage des Landes Sachsen wurde übrigens an das Oberlandesgericht zurückgewiesen, um festzustellen, wie hoch der Anteil der Umsatzsteuer, das dem Land tatsächlich zufließt, denn überhaupt ist. Vielleicht geht es am Bundesgerichtshof dann in die nächste Runde.

 

Matthias Werner Schneider