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Prof. Mathias Ulbrich organisiert Fachtagung zur betrieblichen Altersversorgung

Fachtagung zur betrieblichen Altersversorgung

Unter dem Motto „Die betriebliche Altersversorgung der Zukunft: Dialog zu den Reformplänen des Gesetzgebers“ luden Prof. Dr. Mathias Ulbrich von der Hochschule Schmalkalden in Kooperation mit Prof. Dr. Christian Armbrüster von der Freien Universität Berlin Ende Januar zu einem wissenschaftlichen und politischen Diskurs nach Berlin.

Hochrangige Vertreter der Politik, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmerseite, der Fachverbände, der Versicherungswirtschaft sowie der Wissenschaft legten als Referenten auf der Fachtagung ihre Positionen zu den aktuellen Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar:

- Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken, Bundesministerium für Arbeit und
  Soziales (BMAS)
- Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU
  Bundestagsfraktion,
- Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung
  Deutscher Arbeitgeberverbände
- Kerstin Schminke, Politische Sekretärin im Vorstand der IG Metall
- Heribert Karch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche
  Altersversorgung (aba)
- Dr. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes
  der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Prof. Dr. Christian Armbrüster, FU Berlin
- Prof. Dr. Mathias Ulbrich, HS Schmalkalden

Im Zentrum standen dabei die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein „Sozialpartnermodell Betriebsrente“, dessen Kern eine verstärkte tarifliche Anbindung der bAV, insbesondere über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien ist und das der stärkeren Verbreitung der bAV in kleinen und mittelgroßen Unternehmen dienen soll.

Konsens herrschte unter den Teilnehmern darüber, dass die bAV als 2. Säule des Altersversorgungssystems gestärkt werden müsse. Auch über das „Wie“ bestand in vielen Punkten Einigkeit: Dazu gehörte etwa die Förderung der bAV über ein staatliches Zulagensystem, die Erhöhung der steuerlichen Förderung oder die Forderung, dass eine Doppelverbeitragung von bAV-Leistungen in der Sozialversicherung nicht mehr erfolgen sollte. 

Zur Frage allerdings, ob die bAV über den tariflichen Weg gestärkt werden soll, differierten die Ansichten der Referenten. Besonders intensiv wurde die Frage diskutiert, ob eine stärkere tarifliche Anbindung unter Einbeziehung von gemeinsamen Einrichtungen tatsächlich der richtige Weg ist, oder ob nicht vorrangig alternative Anreize gesetzt und/oder bestehende Möglichkeiten besser genutzt werden sollten.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung ist wohl noch vor der Sommerpause mit einem Gesetzesentwurf zum Sozialpartnermodell zu rechnen, der dann noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

https://www.youtube.com/watch?v=qq8apvIbyhs&feature=youtu.be