Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seitenende springen
2737 Treffer:
 
Im Rahmen eines praxisorientierten Projekts haben Studierende der Fakultät Wirtschaft unter der Leitung von Professorin Anna Richter einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Weihnachtslands am
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Dies wird nicht konkret geregelt. Nach § 5 Abs.3 S.1 BerlHG gilt die allgemeine Lehrfreiheit, welche insbesondere die Abhaltung von Lehrveranstaltungen und deren
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Gemäß der §§ 59 Abs.1 S.1, 49 Abs.1 BremHG können Lehrveranstaltungen einschließlich digitaler Module abgehalten werden.Zulässigkeit Online-Prüfungen § 59 Abs.1 S.1
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Nach § 58 Abs.2 HmbHG wird die Gleichwertigkeit und Zulässigkeit von Online-Lehre festgelegt.Zulässigkeit Online-Prüfungen § 60 Abs.2a S.1 HmbHG iVm PO der
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Dies wird nicht konkret geregelt. Es gilt die allgemeine Freiheit der Lehre aus Art. 5 Abs.3 GG.Zulässigkeit Online-Prüfungen § 7 Abs.4 S.1 NHG iVm PO der
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Gemäß § 3 Abs.3 S.2 HG NRW gilt eine Förderung ergänzender Lehrangebote in Form elektronischer Information und Kommunikation (Online-Lehrangebote).Zulässigkeit
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Gemäß § 17 Abs.2 S.1 HochschG R-P erfolgt eine Bereitstellung des Lehrangebotes durch Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der
 
 
Zulässigkeit Online-Lehre Gemäß § 46 Abs.2 S.2 ThürHG erfolgt eine Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Lehrangebot.Zulässigkeit Online-Prüfungen § 55 Abs.2 S.3 ThürHGZulässige
 
 
General Information >Organization >Tasks >Participants >Courses >Culture and Entertainment >Registration >Sponsorship >Back to Overview >Tasks These are some of the tasks carried
 
 
Zur Bundesdelegiertentagung des Hochschullehrerbundes (hlb) am 30. Mai 2015 in Leipzig wurde Professorin Dr. Regina Polster erneut als Vizepräsidentin der Bundesvereinigung wieder gewählt.Der
 
Suchergebnisse 2721 bis 2730 von 2737