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9. Berliner bAV-Auftakt: Prof. Mathias Ulbrich veranstaltet hochrangig besetzte Konferenz zur Zukunft der betrieblichen Altersversorgung

Prof. Ulbrich moderiert auf der Bühne

Prof. Mathias Ulbrich moderierte die Konferenz "Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog"

Bereits zum neunten Mal fand Ende Januar unter der Leitung und Moderation von Prof. Dr. Mathias Ulbrich der „Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ statt - eine eintägige Konferenz wichtiger Vertreter der Politik, der Sozialpartner, der Versorgungsträger und weiterer Stake-Holder der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Über 120 persönlich geladene Teilnehmer diskutierten in dem Expertenforum über aktuelle Fragen und Entwicklungen der bAV. Auch in diesem Jahr war die Referentenliste wieder hervorragend besetzt, nämlich mit:

 

  • Alexander Gunkel, Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Mitglied der Hauptgeschäftsführung
  • Markus Kurth, MdB, Fraktion Bündnis 90/Grüne, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Mario Löffler, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zusätzliche Altersvorsorge
  • Dr. Martin Rosemann, Fraktion der SPD, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Jana Schimke, MdB, Fraktion der CDU/CSU, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Anja Schulz, MdB, Fraktion der FDP, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
  • Moritz Schumann, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Kompetenzzentrum Altersvorsorge/Zukunftssicherung, Stellv. Hauptgeschäftsführer
  • Dr. Georg Thurnes, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Vorsitzender
  • Elvira Wittke, IGBCE, Abteilung Tarifrecht/-gestaltung, Fachsekretärin
     

Im Fokus der diesjährigen Tagung stand die Frage, welche Folgen der Bruch der Ampelkoalition auf Bundesebene und die Wahlen zum Deutschen Bundestag für die betrieblichen Altersversorgung (bAV) aber auch für die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) sowie die geförderte private Altersvorsorge (pAV) haben werden.

Dabei fiel das Resümee der letzten Legislaturperiode mit Blick auf die Altersvorsorge insgesamt ernüchternd aus: Denn nennenswerte Ergebnisse gab es mit dem Rentenpaket I nur in der gRV. Die Rentenpakete II und III hingegen wurden nicht umgesetzt, ebenso das unmittelbar vor seiner Verabschiedung stehende Reformgesetz zur bAV (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz - BRSG II), welches dem Bruch der Ampelkoalition zum Opfer fiel sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der pAV (pAV-Reformgesetz).

Auch ansonsten war festzustellen, dass in der bAV im Vergleich zum 8. Berliner bAV-Auftakt im Februar 2024 weniger geschehen ist als damals erhofft. Nach neuesten Zahlen ist die Verbreitungsquote der bAV im Vergleich zu 2019 sogar – leicht – auf 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesunken. Insbesondere Geringverdiener sowie Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten nach wie vor zu selten eine Zusage auf bAV. Darüber hinaus wurde seit Februar 2024 lediglich ein weiteres sog. Sozialpartnermodell (SPM) eingerichtet.[*] Und auch die Aussagen in den Wahlprogrammen der (ehemaligen) Ampelparteien sowie der CDU zu ihren Plänen für die bAV in der neuen Legislaturperiode sind – wie zur Altersvorsorge insgesamt – eher dürftig.

Übereinstimmung herrschte unter den Referenten und den Teilnehmern des diesjährigen Berliner bAV-Auftakts auch darüber, dass der bereits erwähnte Entwurf des BRSG-II zwar gute Ansätze zur Förderung der bAV enthält, die für die erforderliche signifikante Erhöhung ihres Verbreitungsgrads jedoch nicht weit genug gehen. Diese Erhöhung ist aber dringend angezeigt: Denn neben den sozialpolitischen Vorteilen der bAV als zweite Säule des deutschen Altersvorsorgesystems enthält der Gesetzesentwurf zum BRSG II erstmalig auch einen Hinweis auf ein mögliches Obilgatorium, also auf eine gesetzlich verpflichtende bAV, falls sich die Situation bis 2028 nicht bessern sollte.

Darüber, wie der Verbreitungsgrad der bAV konkret erhöht werden könnte, wurde im Rahmen der Tagung lebhaft diskutiert und es zeigten sich – je nach fachlichem und politischem Standpunkt – unterschiedliche Wege und Konzepte, um dieses Ziel zu erreichen. Abgerundet wurde die Konferenz schließlich durch einen Überblick, den die Vorsitzende Richterin des 3. Senats beim Bundesarbeitsgericht zu aktuellen Entscheidungen zur bAV gab.

Eine detaillierte Darstellung der Inhalte des 9. Berliner bAV-Auftakts ist u. a. verfügbar unter https://pensions.industries/in-der-regulierungskueche-zwischen/ sowie unter https://pensions.industries/wer-ist-hier-der-hidden-champion/.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass auch der 9. Berliner bAV-Auftakt inhaltlich wieder die aktuellen politischen, sozialpolitischen und fachlichen Entwicklungen der bAV aufgriff. Mit Sicherheit wird es zu Beginn des Jahres 2026 neue Entwicklungen zur bAV geben, die ausreichend Gesprächs- und Diskussionsstoff für die dann 10. Auflage der Tagung bieten.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Mathias Ulbrich
Fakultät Wirtschaftsrecht

Tel.: +49 (0) 3683 688-6113
Mail: m.ulbrich(at)hs-sm.de 

 

[*] SPM sind tarifvertragliche Lösungen zur bAV, deren gesetzliche Voraussetzungen 2018 durch das 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG I) geschaffen wurden.