Senat Der Senat ist das höchste Selbstverwaltungsgremium der Hochschule. Er besteht aus drei Vertretern der Professorinnen und Professoren, drei Vertretern der wissenschaftlichen und
Gremien der Fakultät Wirtschaftsrecht Fakultätsrat Aufgaben: Wahl des Dekans und Prodekans Entscheidung über Ressourcenverwendung (Geld, Personal, Räume, etc.) Beratung über grundsätzliche