Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seitenende springen

Windows Upgrades und qualifizierendes Betriebssystem

Unter Volumenlizenzprogrammen ist das Windows Desktop-Betriebssystem nur als Upgrade-Lizenz erhältlich.

Die Hochschule Schmalkalden ist dem landesweiten Microsoft Campus Agreement (Volumenlizenzprogramm) beigetreten und hat somit für ihre Einrichtungen die Education Desktop Suite / Core Server Plattform / CoreCAL Suite auf Mietbasis lizenziert. In diesem Rahmen sind alle Mitarbeiter/innen der HSM zum Einsatz einer Windows Upgrade-Lizenz berechtigt.

Zwingende Voraussetzung für den Einsatz der Produkte ist eine bestehende qualifizierte Betriebssystem-Lizenz (Basislizenz = Vollversion), auf die ein Windows Upgrade (Volumenlizenz = Upgrade) aufgespielt werden kann.

Upgradeberechtigt sind alle an der HSM inventarisierten Computer, sofern für diese eine Windows Basislizenz vorhanden ist. Auch während der Laufzeit des Vertrages ist beim Kauf eines Rechners, der mit Windows betrieben wird, zu beachten, dass eine Basislizenz für diesen Rechner vorhanden ist. Ansonsten muss diese zusätzlich erworben werden. Eine Übersicht über qualifizierte Basislizenzen für den Einsatz des Windows Upgrade finden Sie hier  (Spalte Forschung & Lehre).

Es gibt mehrere Wege, um eine Vollversion (= Basislizenz) einer Windows-Betriebssystemlizenz zu erwerben:

  • Kauf einer neuen Windows 10 Systembuilder Lizenz, wenn Ihr Rechner ohne Betriebssystem ausgestattet ist oder wenn Ihr Rechner vorher mit z.B. Linux ausgestattet war. Die Systembuilder Lizenz eignet sich als qualifizierendes Basisbetriebssystem für die Windows Upgradelizenz aus dem Microsoft Campusvertrag.
  • Beschaffung eines PC’s mit vorinstalliertem Windows 10 von einem OEM Hersteller. Diese OEM Lizenz kann dann als Basisbetriebssystem für die Windows Upgrade-Lizenz dienen.
  • Kauf einer älteren Windows-Systembuilder-Version mit Windows XP als älteste Version. Ältere Versionen werden seit Windows 10 nicht mehr als Grundlage für ein Upgrade akzeptiert.

Dokumentationspflicht

Sie sind verpflichtet, den gesamten Upgrade-Pfad im Rahmen Ihres Lizenzmanagements zu dokumentieren und ggf. dem Hersteller gegenüber nachzuweisen. Grundsätzlich gelten immer die produkt- und programmspezifischen End User License Agreements (EULA).