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Gastvortrag des Bundeskartellamts an der Fakultät Wirtschaftsrecht

Ein funktionierender Wettbewerb ist ein Grundpfeiler der sozial-marktwirtschaftlichen Ordnung. Das Kartell-  und Wettbewerbsrecht, das den Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Freiheitsrechten und staatlichen Regulierungsnotwendigkeiten bewältigen soll, besteht aus einer Vielzahl von Regeln auf nationaler und europäischer Ebene. Um deren Anwendung präventiv wie repressiv zu sichern, verfügt das Bundeskartellamt als wichtigste deutsche Behörde auf diesem Gebiet über die erforderlichen Instrumente und Befugnisse.

Im Rahmen eines Gastvortrags stellte Ina Fey, LL.M., Referentin in der 5. Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, den Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht die Praxis des Wettbewerbsrechts vor. Dabei gab die Juristin sowohl einen Einblick in die Struktur, die Arbeitsweise und die verfahrensrechtliche Seite ihrer Behörde als auch einen Überblick über das auch für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen interessante einschlägige Berufsfeld. Von besonderem Interesse waren die wettbewerbspolitischen Bezüge sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Kartellbehörden, insbesondere der Generaldirektion Competition der Europäischen Kommission.

Der Vortrag war eingebettet in die Veranstaltung Nationales und Europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht, das im Sommersemester von Prof. Dr. Matthias Schneider von der Fakultät Wirtschaftsrecht betreut wurde.

Aufgrund des großen Interesses seitens der Studierenden ist eine Fortsetzung im kommenden Jahr geplant.