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Senat

Der Senat ist das höchste Selbstverwaltungsgremium der Hochschule. Er besteht aus drei Vertretern der Professorinnen und Professoren, drei Vertretern der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen und drei Vertretern der Studierenden. Die Mitglieder der Hochschulleitung wirken in den Sitzungen beratend mit. In "wissenschaftsrelevanten" Angelegenheiten gehören dem Senat zusätzlich vier ProfessorInnen als Mitglieder mit Stimmrecht an.

Der Senat gestaltet maßgeblich das akademische Leben der Hochschule. Er beschließt zum Beispiel in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung, über die Einrichtung oder Änderung von Studiengängen und der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten sowie die Grundordnung.

Das Gremium nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen und zum Jahresabschluss und Jahresbericht und erteilt das Einvernehmen vor Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Ministerium.

Darüber hinaus wirkt der Senat mit bei der Wahl des Präsidenten, des Kanzlers und der Mitglieder des Hochschulrates.

Weiter Aufgaben sind im Thüringer Hochschulgesetz (§ 35) aufgelistet.


Mitglieder des Senats


Professoren

Prof. Dr. Klaus Chantelau, Fakultät Informatik
Prof. Dr. Reinhard Grünler, Fakultät Elektrotechnik
Prof. Dr. Stefan Roth, Fakultät Maschinenbau


Mitarbeiter

Sven Hauser, Dezernat 3
Markus Hornaff, Fakultät Maschinenbau
Felicitas Kotsch, Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Studierende

Victoria Böttinger, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Kristina Burkart, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Johanna Dietz, Fakultät Informatik


Erweiterter Senat:

Prof. Dr. Sven Müller-Grune, Fakultät Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Richert, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Seichter, Fakultät Informatik
Prof. Dr. Ullrich, Fakultät Wirtschaftswissenschaften


Die Hochschulleitung, Dekane sowie die Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte gehören dem Senat mit beratender Stimme an.