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Senat

Der Senat ist das höchste Selbstverwaltungsgremium der Hochschule. Er besteht aus drei Vertretern der Professorinnen und Professoren, drei Vertretern der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen und drei Vertretern der Studierenden. Die Mitglieder der Hochschulleitung wirken in den Sitzungen beratend mit. In "wissenschaftsrelevanten" Angelegenheiten gehören dem Senat zusätzlich vier ProfessorInnen als Mitglieder mit Stimmrecht an.

Der Senat gestaltet maßgeblich das akademische Leben der Hochschule. Er beschließt zum Beispiel in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung, über die Einrichtung oder Änderung von Studiengängen und der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten sowie die Grundordnung.

Das Gremium nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen und zum Jahresabschluss und Jahresbericht und erteilt das Einvernehmen vor Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Ministerium.

Darüber hinaus wirkt der Senat mit bei der Wahl des Präsidenten, des Kanzlers und der Mitglieder des Hochschulrates.

Weiter Aufgaben sind im Thüringer Hochschulgesetz (§ 35) aufgelistet.


Mitglieder des Senats


Professoren

Prof. Dr. Florian Johannsen, Fakultät Informatik
Prof. Dr. Roy Knechtel, Fakultät Elektrotechnik
Prof. Dr. Ullrich, Fakultät Wirtschaftswissenschaften


Mitarbeiter 

Sven Hauser, Dezernat 3
Markus Hornaff, Fakultät Maschinenbau
Felicitas Kotsch, Fakultät Wirtschaftswissenschaften


Studierende

Maurice Jäger, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Benedikt Ruck, Fakultät Wirtschaftsrecht
Tim Salfelder, Fakultät Wirtschaftswissenschaften


Erweiterter Senat:

Prof. Dr. Bernhard Schellberg, Fakultät Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Mareike Heinemann, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Seichter, Fakultät Informatik
Prof. Dr. Stefan Roth, Fakultät Maschinenbau
 


Die Hochschulleitung, Dekane sowie die Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte gehören dem Senat mit beratender Stimme an. 

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