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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Legal Consultants Schmalkalden!

Als Studierende der Fachrichtung Wirtschaftsrecht beraten wir an der Hochschule Schmalkalden Studentinnen und Studenten aller Fakultäten. Unser Ziel ist es, allen Kommilitoninnen und Kommilitonen eine kostenlose, hochwertige studentische Rechtsberatung anzubieten.

Legal Consultants sind engagierte Studierende der Fakultät Wirtschaftsrecht, die mindestens im fünften Semester studieren. Betreut werden die Beraterinnen und Berater von Prof. Dr. Schneider als Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt.

Für die Beratung durch Legal Consultants eignen sich nicht alle Fälle. So sind z.B. strafrechtliche Fragestellungen ausgeklammert. Nähere Informationen sind unseren Allgemeinen Beratungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sowie dem Prozessablauf einer Beratung zu entnehmen. Allgemeines über die Legal Consultants ist in den Grundsätzen der LC zu erfahren.

Bei Interesse an einem Erstberatungsgespräch bitten wir um eine Kontaktaufnahme mit folgenden Informationen (Kontakt):

  1. Kontaktperson
  2. Vollständige Kontaktdaten
  3. Kurze Schilderung des Sachverhalts

Hinweise:

  1. Die Beantwortung kann nur während der Vorlesungszeit erfolgen.
  2. Die Einhaltung von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen liegt im Verantwortungsbereich der Rechtssuchenden. Sollte zur Wahrung der Rechte das Einlegen eines fristwahrenden Schriftsatzes erforderlich sein, so kann eine Auftragsübernahme durch die Legal Consultants nicht erfolgen.

allgemeine Beratungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien

Prozessbeschreibung

Die folgende Prozessbeschreibung dient der Transparenz der Beratungsdienstleistung. Sie stellt den idealtypischen Ablauf einer Rechtsberatung durch die Beraterinnen und Berater der studentischen Rechtsberatung Legal Consultants Schmalkalden dar.

  • Mithilfe eines Online-Formulars auf der Hochschulhomepage können sich Interessierte an die Legal Consultants Schmalkalden wenden. Dabei ist die Angabe der persönlichen Daten und der wichtigsten Fakten des Falles unabdingbar. Es können nur Anfragen bearbeitet werden, die spätestens drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit eingehen.
  • Für den Fall, dass einem Auftrag grundsätzlich nichts entgegensteht, vereinbaren die Beraterinnen und Berater einen Termin für ein erstes Gespräch, das innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Anfrage stattfinden soll. Ansonsten erfolgt eine Mitteilung, warum eine Übernahme nicht in Betracht kommt. Die Auswahl der übernommenen Aufträge erfolgt nach Rechtsgebieten und Kenntnisstand. Bei Bedarf kann es zu einer weiteren Kontaktaufnahme kommen.
  • Nach dem Erstberatungsgespräch haben die Beraterinnen und Berater vier Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, so teilen dies die Beraterinnen und Berater den Rechtssuchenden umgehend mit.
  • Es wird ein Lösungsvorschlag durch die Beraterinnen und Berater erarbeitet. Eine schriftliche Bewertung wird für die Rechtssuchenden unter Betreuung einer Volljuristin oder eines Volljuristen angefertigt. Dieses Ergebnis stellt die Beraterin oder der Berater in einem Abschlussgespräch vor. Darin enthalten sind eine rechtliche Bewertung des Falles sowie Handlungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen.
  • Nach der Beratung durch die studentischen Beraterinnen und Berater bleibt es dem Rechtssuchenden überlassen, wie er weiter mit der Angelegenheit verfährt.

Grundsätze der Legal Consultants Schmalkalden

§ 1 Name

Legal Consultants ist eine Initiative an der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden. Sie trägt den Namen „Legal Consultants Schmalkalden“.

§ 2 Ziel und Aufgaben

(1) Legal Consultants bietet allen Studentinnen und Studenten der Hochschule Schmalkalden eine kostenlose Rechtsberatung von Studierenden für Studierende.

(2) Durch die Mitarbeit bei Legal Consultants Schmalkalden wird den Studierenden eine praktische Anwendung ihrer theoretisch vermittelten juristischen Kenntnisse ermöglicht und die Eigenverantwortlichkeit der Studierenden gestärkt. Die Studenteninitiative dient daher der Praxisnähe des wirtschaftsjuristischen Studiums an der Hochschule Schmalkalden.

(3) Zu den Aufgaben der Legal Consultants Schmalkalden gehören insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung der studentischen Rechtsberatung nach § 5 dieser Satzung.

§ 3 Mitarbeit

Die Mitwirkung steht allen Studierenden der Fakultät Wirtschaftsrecht zu, die mindestens im fünften Fachsemester studieren und über ausreichende juristische Kenntnisse verfügen, um bei der studentischen Rechtsberatung mitzuwirken. Im Einzelfall können nach Rücksprache mit der betreuenden Volljuristin oder dem betreuenden Volljuristen auch weitere Studierende beraten.

§ 4 Rechtsberatung

(1) Die jeweiligen Beraterinnen und Berater beraten Studierende der Hochschule Schmalkalden in juristischen Fragestellungen. Eine Vertretung vor Gericht sowie Beratungen in strafrechtlichen und steuerrechtlichen Belangen sind davon ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf die Übernahme eines Beratungsauftrags.

(2) Um Interessenkonflikte zu vermeiden, kann eine Beratung insbesondere in folgenden Fällen nicht erfolgen:

  1. bei Ansprüchen gegen die Hochschule oder einer ihrer Einrichtungen
  2. bei Ansprüchen gegen Hochschulmitglieder im Sinne des § 20 Abs. 1 ThürHG
  3. bei Ansprüchen gegen Hochschulangehörige im Sinne des § 20 Abs. 2 ThürHG

(3) Die juristische Beratung der Legal Consultants Schmalkalden erfolgt unter Betreuung einer Volljuristin oder eines Volljuristen.

(4) Näheres regeln die allgemeinen Beratungsbedingungen.

§ 5 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die Beraterinnen und Berater der Legal Consultants Schmalkalden verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die erfolgten Beratungen.

(2) Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist durch eine entsprechende Anonymisierung zu gewährleisten. Daher sind die persönlichen Daten im Rahmen der Beratung nur den beauftragten Beraterinnen und Beratern sowie der betreuenden Volljuristin oder dem betreuenden Volljuristen bekannt zu geben.