Gemäß § 199a SGB V besteht eine gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Dieser Meldepflicht wird ab 2022 elektronisch entsprochen.
Spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, damit diese die Meldung elektronisch an uns senden kann. Ohne diese Meldung ist keine Einschreibung möglich!
Studierende, die bereits immatrikuliert sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns senden kann.
Sie müssen eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung elektronisch melden.