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Finanzfachwirt (FH) der Fachhochschule Schmalkalden ist anerkannt

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts, das am 01.01.2013 in Kraft treten wird und im Sinne des Verbraucherschutzes initiiert wurde, bringt für Anlageberater neue Regeln. Am 30. März 2012 ist nun die dazugehörige Finanzvermittlungsverordnung verabschiedet worden, die u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde regelt. Der Abschluss "Finanzfachwirt (FH)", den die Hochschule bereits seit neun Jahren gemeinsam mit dem CAMPUS-Institut anbietet, wurde dort in die Liste der anerkannten Berufsqualifikationen aufgenommen.

 

"Der öffentlich-rechtliche Studienabschluss ist eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gibt.", heißt es in der Begründung im Bundesratsbeschluss. Professor Dr. Hubert Dechant, Leiter des Zentrums für Weiterbildung der FH Schmalkalden, erklärt dazu: "Die ausdrückliche Bestätigung, dass der Abschluss "Finanzfachwirt (FH)" das für die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen erforderliche Fachwissen beinhaltet, ist nur konsequent."

 

Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS-Instituts, ergänzt: "Nachdem die lang geplante Verordnung jetzt verabschiedet ist, können die Absolventen des Finanzfachwirt-Studiums rechtzeitig ihre neue Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO beantragen. Gleichzeitig können sie die Chance nutzen, sich mit ihrem anerkannten Abschluss am Markt zu positionieren. Kompetente und unabhängige Beratung ist ein sicherer Baustein für eine erfolgreiche Zukunft."

 

Das Studium erfolgt berufsbegeleitend und dauert zwei Semester. Der nächste Studienkurs startet zum Wintersemester 2012/13. Hierfür können sich Interessierte noch bis zum 31. Juli bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Weiterbildung der FH Schmalkalden unter Telefon 03683-6881762 oder im Internet unter www.fh-schmalkalden.de/Finanzfachwirt.