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Neues Forschungsprojekt zum Nationalpark-Recht

Juergen Weingarten Pixelio

An der Fakultät Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkalden startet ein bundesweit einmaliges Forschungsprojekt zum Thema „Nationalpark-Recht“. Unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Werner Schneider sollen die Rechtsgrundlagen von Nationalparks im nationalen und internationalen Kontext erforscht werden.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist in der Bundesrepublik ein Gut von Verfassungsrang. Gewährleistet wird dieser unter anderem durch die Ausweisung von Gebieten, in denen Natur und Landschaft vorrangig geschützt werden. Nationalparks als Naturerbe von nationaler Bedeutung spielen dabei eine herausragende Rolle.

Gegenstand der Forschung sind neben den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes die länderspezifischen Zuständigkeits- und Verfahrensregeln im föderalistischen Deutschland, die Vorgaben der International Union for Conservation of Nature (IUCN) und der Europäischen Union, das Umweltstrafrecht und der politische Rahmen, der zum Beispiel durch die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gesetzt wird. Die Realisierung und Umsetzung der 15 bereits in Deutschland bestehenden Nationalparks soll analysiert und miteinander verglichen werden, um Erkenntnisse für Nationalparkprojekte gewinnen zu können.

Der Rechtsrahmen für die Ausweisung neuer Nationalparks soll an den Beispielen der avisierten Nationalparks „Steigerwald“ und „Hunsrück“ nachvollzogen werden. Ziel ist, das naturschutzrechtliche Verfahren unter Einbeziehung der Betroffenen weiterzuentwickeln. Dies soll auch dazu dienen, durch eine Transparenz des Ausweisungsprozesses und des materiellen Schutzregimes mögliche Ängste und Befürchtungen abzubauen.

Die Ergebnisse der Forschungsarbeit werden auf einer eigens für die Forschungsstelle eingerichteten Homepage auf Basis der Wissensdatenbank der Fakultät Wirtschaftsrecht eingestellt, so dass ein leichter und übersichtlicher Zugriff durch alle Interessierten erfolgen kann. Zudem ist eine wissenschaftliche Publikation vorgesehen. Das Projekt ist zunächst auf ein Jahr angelegt. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse ist bis zum Jahresende geplant.

Das Forschungsvorhaben wird großzügig durch die Frank Hirschvogel Stiftung finanziert. Die Stiftung, die die Hochschule auch durch die Übernahme von Deutschlandstipendien fördert, hat im Besonderen zum Ziel, die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes voranzubringen. Sie wurde 2007 von Dr. Manfred Hirschvogel gegründet und unterstützt zahlreiche Projekte auf den Gebieten Nachhaltigkeit, Ökologie, Soziales und Technik. Mit der Forschungsstelle Nationalpark-Recht soll ein Beitrag geleistet werden, die wertvollsten Grundlagen unseres Naturerbes in Deutschland dauerhaft sichern zu können.