Rund 100 wichtige Vertreter der Politik, Sozialpartner, Versorgungsträger, Verbände und der Wissenschaft tauschten sich auf Einladung von Prof. Dr. Mathias Ulbrich von der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden bei der Fachtagung „Berliner bAV-Auftakt: Die Zukunft der bAV im Dialog“ über das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) aus.
Mit dem Ziel, den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie unter Geringverdienern zu erhöhen, erweitert das neue BRSG das Betriebsrentengesetz um ein sogenanntes Sozialpartnermodell (SPM). Dieses SPM sowie weitere arbeitsrechtliche Neuerungen (bspw. Optionsmodelle) sind jedoch grundsätzlich tariflichen Lösungen vorbehalten. Ergänzt werden diese Änderungen um steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie versicherungsaufsichtsrechtliche Neuerungen, die auch außerhalb tariflicher Lösungen gelten.
Vor diesem Hintergrund lag der Fokus des 3. Berliner bAV-Auftaktes darauf, wie die Neuerungen des BRSG in die Praxis umgesetzt werden können sowie auf den noch offenen fachlichen Fragen des Gesetzes. Dazu legten folgende Referentinnen und Referenten ihre Positionen in Vorträgen und Diskussionen dar:
- Dr. Björn Achter, Leiter Geschäftsfeld bAV, AXA Konzern AG
- Christine Harder-Buschner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium der Finanzen, Unterabteilung IV C
- Anja Karliczek, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, CDU sowie designierte Bundesministerin für Bildung und Forschung
- Jutta Kemme, Leiterin Personal und Sozialpolitik, Nordmetall
- Dr. Norbert Reuter, Leiter Tarifpolitische Grundsatzabteilung, ver.di-Bundesverwaltung
- Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M., Hochschule Schmalkalden
Weitere Informationen zur Veranstaltung:
LEITERbAV vom 07.02.2018 – Impressionen im Stakkato (II)
Haufe Personalmagazin vom 31.01.2018