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Prof. Sven Müller-Grune in den Thüringer Normenkontrollrat berufen

Prof. Dr. Sven Müller-Grune (l.) und Staatskanzleichef Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Prof. Dr. Sven Müller-Grune (r.) und Staatskanzleichef Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Prof. Dr. Sven Müller-Grune von der Fakultät Wirtschaftsrecht wurde von Staatskanzleichef Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff zum Mitglied im Thüringer Normenkontrollrat berufen.

Der aus sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bestehende Normenkontrollrat wurde neu geschaffen, um die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten der Bürokratievermeidung, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu beraten und zu unterstützen. Ein solches Gremium besteht bisher lediglich auf Bundesebene sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen.

Mit Lara Albert (LL.M), DGB-Vorsitzende im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, ist außerdem eine Absolventin und ehemalige Mitarbeiterin der Hochschule Schmalkalden in den Normenkontrollrat berufen worden.

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