In allen geltenden Bachelor-Studiengängen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften besteht die Regelung, dass Studierende für eine nichtbestandene Prüfungsleistung 5 Maluspunkte erhalten. Insgesamt darf man nicht mehr als 60 Maluspunkte sammeln, ansonsten gilt die Bachelorprüfung endgültig als nicht bestanden. Der Fakultätsrat hat die Prüfungsordnungen aller Bachelor-Studiengänge dahingehend geändert, dass für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2020/21 einschreiben werden, die Maluspunkteregelung abgeschafft wird. Daraufhin hat der Prüfungsausschuss der Fakultät beschlossen, dass die Regelungen in den aktuell geltenden Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge ab sofort ausgesetzt werden, soweit sie sich auf Maluspunkte beziehen. Im Ergebnis werden also mit sofortiger Wirkung keine Maluspunkte mehr für nicht bestandene Prüfungsleistungen vergeben.
Sofortige Abschaffung der Maluspunkteregelung in allen Bachelor-Studiengängen
