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Sofortige Abschaffung der Maluspunkteregelung in allen Bachelor-Studiengängen

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In allen geltenden Bachelor-Studiengängen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften besteht die Regelung, dass Studierende für eine nichtbestandene Prüfungsleistung 5 Maluspunkte erhalten. Insgesamt darf man nicht mehr als 60 Maluspunkte sammeln, ansonsten gilt die Bachelorprüfung endgültig als nicht bestanden. Der Fakultätsrat hat die Prüfungsordnungen aller Bachelor-Studiengänge dahingehend geändert, dass für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2020/21 einschreiben werden, die Maluspunkteregelung abgeschafft wird. Daraufhin hat der Prüfungsausschuss der Fakultät beschlossen, dass die Regelungen in den aktuell geltenden Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge ab sofort ausgesetzt werden, soweit sie sich auf Maluspunkte beziehen. Im Ergebnis werden also mit sofortiger Wirkung keine Maluspunkte mehr für nicht bestandene Prüfungsleistungen vergeben.

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