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Stellenausschreibung: Bachelor-Studium „Praxis +“ im Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“

Das Thüringer Ministerium für Digitalisierung und Infrastruktur (TMDI) bietet ab dem Wintersemester 2025/2026 mehrere Studienplätze für ein Bachelor-Studium „Praxis +“ im Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“ an der Hochschule Schmalkalden an.

Stellenausschreibung Bachelor-Studium „Praxis +“ im Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“

Stellenausschreibung
Kennziffer: AuF.30/2025

Das Thüringer Ministerium für Digitalisierung und Infrastruktur (TMDI) bietet ab dem Wintersemester 2025/2026 mehrere Studienplätze für ein

Bachelor-Studium „Praxis +“ im Studiengang
„Verwaltungsinformatik/E-Government“

an der Hochschule Schmalkalden an. Das sechs Semester dauernde Bachelorstudium umfasst Theorie- und Praxisphasen. Im Rahmen eines abzuschließenden Studienvertrags mit dem Praxispartner TMDI erhalten Sie eine feste monatliche Vergütung während des gesamten Studiums (vgl. Punkt „Entgelt“).

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zum Studium.

Anforderungsprofil

Als Verwaltungsinformatiker planen und implementieren Sie IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung und spielen eine Schlüsselrolle bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und der digitalen Transformation. Sie benötigen daher sowohl tiefgreifende Kenntnisse zur aktuellen Informationstechnologie als auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei deren Einsatz in der öffentlichen Verwaltung.

Wenn Sie ein Bachelorstudium der Verwaltungsinformatik/E-Government aufnehmen wollen, sollten Sie über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen. Sie sollten sowohl Interesse an rechtlichen und verwaltungstechnischen Fragestellungen haben als auch Interesse daran, sich mit neuester Informations- und Kommunikationstechnologie zu befassen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu analysieren, deren IT-technische Umsetzung zu modellieren und so rechtssichere, IT-basierte Lösungen für die Praxis zu entwerfen, zu gestalten und in Teams im Rahmen von Projekten erfolgreich umzusetzen.

Ziel des Studiums

Ziel des dualen Studiums ist die Erlangung des akademischen Grads eines Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang „Verwaltungsinformatik/E-Government“ an der Hochschule Schmalkalden. Im praxisintegrierten Bachelorstudiengang Verwaltungsinformatik/E-Government sollen Fachkräfte für die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung ausgebildet und damit für die aktuellen Aufgabenstellungen von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen und die notwendige ganzheitliche Betrachtung einer Verwaltung auf Strategie-, Prozess- und Systemebene qualifiziert werden. Im Rahmen des Studiums wird besonderer Wert auf eine starke Praxisorientierung gelegt. Dazu werden in den vorlesungsbegleitenden Übungen u.a. auch verschiedene IT-Anwendungssysteme aus dem Bereich der Landesverwaltung behandelt. In den jeweiligen Praxisphasen lernen Sie auch Verwaltungsabläufe ihres Kooperationspartners kennen.

Studium

Studien-/Semesterbeginn: 1. Oktober 2025
Qualifikation: Bachelor of Science

Darüber hinaus handelt es sich bei dem erworbenen Studienabschluss um einen unmittelbar für die Laufbahn des gehobenen informationstechnischen Dienstes in Thüringen qualifizierenden Studiengang.

Entgelt

Das Studium unterstützen wir als Ihr Praxispartner durchgehend mit einer monatlichen Vergütung. Diese folgt in ihrer Höhe der „Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für duale Studiengänge und Masterstudiengänge“ in der Fassung vom November 2024. Derzeit (Stand 08/2025) beträgt die monatliche Vergütung 1.550,00 EUR. Bewerbung Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • Bewerbungsanschreiben mit Angabe zur Bewerbungsmotivation
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugniskopie Abitur, Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
  • ggf. Nachweise über sonstige Qualifizierungen

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist im Allgemeinen der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Informationen dazu finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Aussagekräftige und vollständige Bewerbungen können entweder online ausschließlich über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaats Thüringen (https://karriere.thueringen.de) eingereicht werden oder sind schriftlich jeweils bis spätestens 12. September 2025 (Posteingang) zu richten an das:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 11 „Personal, Organisation“ – 11.14
Kennziffer: AuF.30/2025
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Datenschutzhinweise:
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und nach dessen Abschluss nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht. Ausführliche Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Bewerberauswahlverfahren sind auf unserer Homepage eingestellt unter: https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/ueber-uns/datenschutz Auf Wunsch wird hiervon eine Papierfassung übersandt.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Nach der Übermittlung Ihrer Bewerbung erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüfen wir jede Bewerbung sorgfältig und entscheiden, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Bitte beachten Sie, dass eine Einladung nur erfolgen kann, wenn Sie das Anforderungsprofil erfüllen. Wurden Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen, erhalten Sie darin Gelegenheit, uns (Auswahlgremium bestehend aus dem Personalreferat, dem Fachbereich, der Gleichstellungsbeauftragten, der Personalratsvertretung sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung) persönlich zu überzeugen. Nach getroffener Auswahlentscheidung anhand der Anforderungen des Artikel 33 Abs. 2 GG erhalten alle Bewerber (m/w/d) eine Information über die Entscheidung.