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Langzeitstudiengebühren

Die Hochschulen in Thüringen erheben nach § 4 Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz von den Studierenden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro für jedes Semester, mit dem die Regelstudienzeit (RSZ) eines Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengangs um mehr als vier Semester überschritten wird. Die Regelstudienzeit bestimmt sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Studiengangs. Bei konsekutiven Masterstudiengängen wird die Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs zugrunde gelegt.

Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier

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