Bewerbungs- und Immatrikulationsablauf
(I) Ablauf
Wenn Sie Ihre Studienwahl getroffen haben, ist es ganz wichtig, dass Sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist Ihre Online-Bewerbung bzw. Ihre schriftliche Bewerbung abgeschickt haben. Eine Übersicht zu den Bewerbungsfristen aller Bachelor- und Masterstudiengänge an unserer Hochschule finden Sie hier:
Übersicht zu den Bewerbungsfristen aller Bachelor- und Masterstudiengänge (PDF)
Nationale Bewerber und Bewerberinnen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nutzen bitte für ihre Bewerbung für alle Bachelorstudiengänge an der Hochschule Schmalkalden das Online-Formular:
Eine Online-Bewerbung ist bereits möglich, wenn Sie noch nicht Ihre endgültige Abitur-Note etc. vorliegen haben. Bitte geben Sie hierfür Ihren voraussichtlichen Notendurchschnitt an. Es erfolgt eine nachträgliche Korrektur nach Vorliegen Ihrer beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses durch die Studierendenverwaltung.
Internationale Bewerber und Bewerberinnen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bewerben sich bitte schriftlich um einen Studienplatz für einen Bachelorstudiengang. Alle Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag finden Sie hier:
Informationen für einen Bachelorstudiengang
Nationale und internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die sich für einen englischsprachigen Masterstudiengang bewerben möchten, nutzen bitte ebenfalls das Online-Formular. Dieses und weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen Fakultätsseiten:
Master of Arts in International Business and Economics (M.A.)
Applied Computer Science (M.Sc.)
Master Mechatronics & Robotics (M.Eng.)
Bitte informieren Sie sich im Internet auf den entsprechenden Fakultätsseiten über weitere notwendige Formulare, die zusätzlich zum Immatrikulationsantrag ausgefüllt und eingereicht werden müssen.
Informationsseiten der einzelnen Fakultäten:
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Master-Studiengänge an der Hochschule Schmalkalden
Wenn Sie die Hochschule wechseln und an der Hochschule Schmalkalden Ihr Studium fortsetzen möchten, nutzen Sie bitte auch unseren schriftlichen Immatrikulationsantrag:
Sollten Sie sich für einen berufsbegleitenden Bachelor- oder Masterstudiengang sowie für einen Zertifikatsstudiengang am Zentrum für Weiterbildung (ZfW) der Hochschule Schmalkalden bewerben, nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare auf der Webseite des ZfW:
(II) Krankenversicherung
Für Studierende an staatlichen Hochschulen in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Auch internationale Studierende müssen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, wenn sie in Deutschland studieren möchten.
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Krankenkasse und geben Sie unsere Absendernummer H0001281 an. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.
Detaillierte Informationen zur Krankenversicherung finden Sie in unserem Info Sheet zur Krankenversicherung:
(III) Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die jede und jeder Studierende einer deutschen Hochschule vor jedem Semester zu entrichten hat. Er setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag für das Studierendenwerk, dem Thüringenticket DB Regio (Semesterticket) und einem Beitrag für die Studierendenvertretung (StuRa).
Mit der Immatrikulation bzw. mit der Rückmeldung werden folgende Beiträge erhoben:
Langzeitstudierende zahlen zusätzlich Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie im §4 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-HSchulGebEGTHV4P4
Studierende die ihre Regelstudienzeit wesentlich (mindestens 4 Semester) überschritten haben zahlen zusätzlich Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro. Die Zahlungspflicht wird über einen gesonderten Bescheid den betroffenen Studierenden angezeigt. Es besteht die Möglichkeit sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im §4 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-HSchulGebEGTHV4P4
Studierende in weiterbildenden Studienangeboten müssen seit dem Sommersemester 2015 ebenfalls einen Semesterbeitrag an das Studierendenwerk Thüringen entrichten. Dieser Beitrag setzt sich aus dem ermäßigten Studierendenwerksbeitrag, dem Beitrag für die Studierendenschaft und dem innerhalb Thüringens geltenden Semesterticket DB Regio zusammen.
Gemäß § 6 Abs. 4 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen können Studierende in einem Weiterbildungsstudium mit einer Präsenzzeit von weniger als 20 Tagen pro Semester eine Befreiung von diesem Semesterticket beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Darüber hinaus können gemäß § 6 Abs. 5 der Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen nationale oder internationale Studierende in kooperierenden Studiengängen sowie sonstige Teilnehmer an kooperativen Studienprogrammen (z.B. Double-Degree-Studiengänge) für die Semester von der Beitragspflicht befreit werden, in denen sie sich nicht oder nur maximal einen Monat im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen:
https://www.stw-thueringen.de/finanzen/semesterbeitrag/befreiung-und-rueckzahlung.html
Studierende, die nachweisen können, dass sie mehr als 21 Wochen im Semester nicht an der Hochschule Schmalkalden sind, können die Rückerstattung des Semestertickets (Thüringenticket DB Regio) beim Studierendenwerk Thüringen beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier:
(IV) Sonderfall Fachsemestereinstufung (Quereinstieg in ein höheres Fachsemester)
Wenn Sie bereits studieren und Ihre Hochschule wechseln und im gleichnamigen Studiengang an der Hochschule Schmalkalden weiterstudieren möchten, dann können Sie sich für den Einstieg in ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist nicht möglich, sofern Sie über eine endgültig nicht bestandene Prüfung (Exmatrikulation aus fachlichen Gründen) im gleichnamigen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes verfügen. Über die Fachsemestereinstufung entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach erfolgter Immatrikulation. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Prüfungsausschüsse:
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung den schriftlichen Immatrikulationsantrag:
(V) Sonderfall Zweithörerschaft
Wenn Sie bereits an einer inländischen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, dann können Sie als Zweithörer:in an unserer Hochschule zugelassen werden (gilt für ein Semester).
Das entsprechende Antragsformular reichen Sie bitte im Bewerbungszeitraum ein:
Zweithörer Antragsformular (PDF)
Weitere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule Schmalkalden:
(VI) Gasthörerschaft
Wenn Sie Interesse haben an Vorlesungen unserer Hochschule teilzunehmen, ohne dabei als ordentlicher Studierender eingeschrieben zu sein, können Sie sich als Gasthörer:in anmelden. Sie benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife etc.). Die Teilnahme an den Vorlesungen ist gebührenpflichtig und gilt für ein Semester. Das Antragsformular ist bis Vorlesungsbeginn einzureichen:
Antragsformular Gasthörer (PDF)
Weitere Informationen zur Gasthörerschaft entnehmen Sie bitte der Immatrikulationsordnung der Hochschule Schmalkalden: